Norm: WettbG §11 Abs1
Rechtssatz: Es besteht kein Verwertungsverbot von Zufallsfunden. Die durch den Zweck des Verwertungsverbots nach Art 11 Abs 1 WettbG garantierten Rechte dürfen durch eine Verbindung von Verfahren nicht beeinträchtigt werden. Entscheidungstexte 16 Ok 5/13 Entscheidungstext OGH 26.11.2013 16 Ok 5/13 Veröff: SZ 2013/114 16 ... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §38WettbG §11 Abs1WettbG §12 Abs5
Rechtssatz: Zur Geltendmachung eines allfälligen Beweisverwertungsverbots bedarf es keines gesonderten Widerspruchs nach Abschluss der Hausdurchsuchung; ein darauf gestützter Einwand kann im Kartellverfahren selbst geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 16 Ok 2/12 Entscheidungstext OGH 06.06.2012 16 Ok 2/12 Veröff: SZ 2012/62 ... mehr lesen...
Norm: WettbG §11 Abs1WettbG §12
Rechtssatz: Für nicht vom Hausdurchsuchungsbefehl gedeckte Ergebnisse besteht ein Beweisverwertungsverbot nach § 11 Abs 1 WettbG. Entscheidungstexte 16 Ok 2/12 Entscheidungstext OGH 06.06.2012 16 Ok 2/12 Veröff: SZ 2012/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128005 ... mehr lesen...