Entscheidungen zu § 101 Abs. 2 StPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2008/2/7 8Bs26/08t

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Entscheidung | OGH | 07.02.2008

RS OGH 2008/2/7 8Bs26/08t

Norm: StPO §101 Abs2
Rechtssatz: Zwar sind gerichtliche Beweisaufnahmen bei "glamourösen" Fällen nicht auf "politische Strafsachen" eingeschränkt; im Fall eines gegen einen aktiven Rechtsanwalt wegen verschiedener (nicht außergewöhnlicher) Vermögensdelikte zu führenden Strafverfahrens liegt jedoch kein besonderes öffentliches Interesse iSd § 101 Abs 2 StPO vor. Entscheidungstexte 8 Bs 26/0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.02.2008

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