I. 1 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg (belangte Behörde) vom 25. Juli 2018 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe als Inhaber des Gewerbes „Verabreichung von Speisen in einfacher Art (max. 8 Verabreichungsplätze)“ am 9. November 2017 am näher genannten Standort in der Gemeinde M den Umfang seiner Gewerbeberechtigung überschritten und unbefugt das Gastgewerbe selbstständig, regelmäßig und in der Absicht ausgeübt, einen Ertrag oder sonst... mehr lesen...
I. 1 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg (belangte Behörde) vom 25. Juli 2018 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe als Inhaber des Gewerbes „Verabreichung von Speisen in einfacher Art (max. 8 Verabreichungsplätze)“ am 9. November 2017 am näher genannten Standort in der Gemeinde M den Umfang seiner Gewerbeberechtigung überschritten und unbefugt das Gastgewerbe selbstständig, regelmäßig und in der Absicht ausgeübt, einen Ertrag oder sonst... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §111 Abs2 idF 2013/I/085 GewO 1994 §111 Abs2 Z3 GewO 1994 §111 Abs4VwRallg GewO 1994 § 111 heute GewO 1994 § 111 gültig ab 18.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017 GewO 1994 § 111 gültig von 01.08.2013 bis... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §111 Abs2 idF 2013/I/085 GewO 1994 §111 Abs2 Z3 GewO 1994 §111 Abs4VwRallg GewO 1994 § 111 heute GewO 1994 § 111 gültig ab 18.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017 GewO 1994 § 111 gültig von 01.08.2013 bis... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §111 Abs2 Z3VwRallg GewO 1994 § 111 heute GewO 1994 § 111 gültig ab 18.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017 GewO 1994 § 111 gültig von 01.08.2013 bis 17.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 15. Oktober 2020 wurde dem Revisionswerber eine Übertretung gemäß § 366 Abs. 1 Z 1 iVm § 111 Abs. 2 Z 4 Gewerbeordnung 1994 zur Last gelegt, weil dieser im Ferienhaus T-Alm durch die entgeltliche selbständige und regelmäßige touristische Vermietung von zwei Doppelzimmern, drei Einzelzimmern, mit dem Angebot von Bettwäsche und Handtüchern sowie Endreinigung das Gastgewerbe gemäß § 111 Abs. 1 Z 1 und 2 GewO 1994 ausgeübt habe, ob... mehr lesen...
I. 1 1. Die Mitbeteiligte ist Obfrau des Vereines A, der eine näher bezeichnete Hütte in K betreibt. 2 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 14. Juni 2017 wurde der Mitbeteiligten zur Last gelegt, sie habe es als Obfrau des genannten Vereines zu verantworten, dass im Zeitraum 1. Jänner 2005 bis 13. Juni 2017 am verfahrensgegenständlichen Standort eine bewilligungspflichtige Betriebsanlage mit Gewinnabsicht und regelmäßig betrieben worden sei, ohne hierf... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §1 Abs6GewO 1994 §111 Abs2 Z2
Rechtssatz: Nach § 111 Abs. 2 Z 2 GewO 1994 stellt der Betrieb einer Schutzhütte ein freies Gewerbe dar (vgl. etwa VwGH 25.3.2014, 2013/04/0168). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017040128.L02 Im RIS seit 02.08.2019 Zuletzt aktualisiert am... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (belangte Behörde) vom 21. Oktober 2013 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 23. November 2012 auf "bescheidmäßige Feststellung der Betriebsart" im Instanzenzug als unzulässig zurückgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde auf das Wesentlichste zusammengefasst aus, die Beschwerdeführerin habe mit Schriftsatz vom 20. November 2012 (der am 23. November 2012 bei der Erstbehörde einlangte und mit dem Betreff: "An... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §56;GewO 1994 §111 Abs2 Z2;GewO 1994 §349 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Auch eine Gewerbeberechtigung zum Betrieb einer Schutzhütte (freies Gewerbe nach § 111 Abs. 2 Z 2 GewO 1994) stellt gegenüber einer Gewerbeberechtigung zum Betrieb des reglementierten Gastgewerbes (§ 111 Abs. 1 GewO 1994) eine "andere" Gewerbeberechtigung iSd § 349 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 dar... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 30. März 2004 wurde der vom Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, am 20. September 2002 gestellte Antrag auf Erteilung einer Erstniederlassungsbewilligung zur Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit gemäß §§ 14 Abs. 3, 18 Abs. 1a, 19 Abs. 1 und 22 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, iVm § 24 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, abg... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 30. März 2004 wurde der vom Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, am 20. September 2002 gestellte Antrag auf Erteilung einer Erstniederlassungsbewilligung zur Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit gemäß §§ 14 Abs. 3, 18 Abs. 1a, 19 Abs. 1 und 22 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, iVm § 24 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, abg... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §24;FrG 1997 §18 Abs1 Z1;GewO 1994 §111 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/18/0525 E 18. Mai 2006 RS 3
[Hier: Tätigkeit als Inhaber eines Gastgewerbes (Imbissstände)] Stammrechtssatz Der Gesetzgeber stellt gemäß § 24 AuslBG darauf ab, dass ein zusätzlicher Impuls für die Wirtschaft ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §24;FrG 1997 §18 Abs1 Z1;GewO 1994 §111 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/18/0525 E 18. Mai 2006 RS 3
[Hier: Tätigkeit als Inhaber eines Gastgewerbes (Imbissstände)] Stammrechtssatz Der Gesetzgeber stellt gemäß § 24 AuslBG darauf ab, dass ein zusätzlicher Impuls für die Wirtschaft ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 5. Mai 1997 war dem Erstmitbeteiligten die Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses mit 10 Gästebetten, auf dem in seinem Eigentum stehenden Grundstück Nr. 876/1 KG F erteilt worden. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 27. Juni 2000 wurden über Antrag des Erstmitbeteiligten gemäß § 35 des Vorarlberger Baugesetzes die bei der Ausführung des Wohnhauses mit Matratzenlager auf d... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 5. Mai 1997 war dem Erstmitbeteiligten die Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses mit 10 Gästebetten, auf dem in seinem Eigentum stehenden Grundstück Nr. 876/1 KG F erteilt worden. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 27. Juni 2000 wurden über Antrag des Erstmitbeteiligten gemäß § 35 des Vorarlberger Baugesetzes die bei der Ausführung des Wohnhauses mit Matratzenlager auf d... mehr lesen...
Index: L10018 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt VorarlbergL82008 Bauordnung Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauPolZuständigkeitsübertragung Bludenz Bregenz Feldkirch 1969 §1 litc;GewO 1994 §111 Abs2 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Sollte der vom Mitbeteiligten verwendete Begriff "Selbstversorgerhütte" in dem Sinne zu verstehen sein, dass sich der Mitbeteiligte darauf ber... mehr lesen...
Index: L10018 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt VorarlbergL82008 Bauordnung Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: BauPolZuständigkeitsübertragung Bludenz Bregenz Feldkirch 1969 §1 litc;GewO 1994 §111 Abs2 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Sollte der vom Mitbeteiligten verwendete Begriff "Selbstversorgerhütte" in dem Sinne zu verstehen sein, dass sich der Mitbeteiligte darauf ber... mehr lesen...