Norm: StGB §88 Abs2StGB §88 Abs4 erster FallStPO §90aStPO §198 Abs2 Z2 B
Rechtssatz: Bei Delikten mit geringeren Strafobergrenzen ist angesichts des vom Gesetzgeber solcherart zum Ausdruck gebrachten geringeren sozialen Störwertes die Schwelle für die Bejahung des Vorliegens einer nicht als schwer anzusehenden Schuld im Sinn des § 90a Abs 2 Z 2 StPO niedriger anzusetzen als bei einem mit einer höheren Strafe bedrohten Vergehen oder Verbrechen. ... mehr lesen...
Norm: StGB §6 CStGB §80 CStGB §88 Abs1 Fall1 AStGB §88 Abs4 Fall1 A
Rechtssatz: Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist das Grunderfordernis der Verwirklichung einer fahrlässigen Körperverletzung des § 88 StGB - vorliegend nach dessen Abs 1 und Abs 4 erster Fall - ein im Sinne dieses Deliktstypus objektiv sorgfaltswidriges Verhalten. Darunter ist ganz allgemein ein Verhalten zu verstehen, welches bereits im Zeitpunkt seiner Vornahme die ... mehr lesen...
Norm: StGB §6 CStGB §80 CStGB §88 Abs1 Fall1 AStGB §88 Abs4 Fall1 AStVO §3
Rechtssatz: Ein PKW-Lenker, der im Ortsgebiet mit einer Geschwindigkeit von 48 km/h an einem im Haltestellenbereich stehenden, nicht zum Transport von Kindern (Schulkindern) gekennzeichneten Omnibus unter Einhaltung eines Seitenabstandes von 1,5 m links vorbeifährt und mit einem vor dem Omnisbus hervorkommenden, die Fahrbahn zügig querenden zwölfjährigen Kind kollidiert ... mehr lesen...
Norm: KJBG §2 Abs2KJBG-VO §8 Abs1 Z1 litfKJBG-VO §8 Abs3 litcStGB §88 Abs1StGB §88 Abs4StGB §42
Rechtssatz: Jugendliche, die in einem Lehrverhältnis stehen, dürfen bis zur Vollendung der ersten Hälfte der vorgeschriebenen Lehrzeit, jedenfalls aber in den ersten 18 Monaten, bei Arbeiten an ungesicherten Pressen nicht beschäftigt werde. Für sie besteht an solchen Maschinen ein absolutes Beschäftigungsverbot. Die Aufgaben nach dem KJBG 1987, näm... mehr lesen...
Rechtssatz: I./ Die fälschliche Annahme zweier echt konkurrierender Vergehen statt bloß eines einzigen und die Anwendung von § 28 Abs 1 StGB ist ein Subsumtionsfehler nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO, der einem Verurteilten zum Nachteil im Sinne von § 477 Abs 1 StPO gereicht, selbst wenn der anzuwendende Strafsatz unberührt bleibt, weil sich zumindest ein besonderer Strafzumessungsgrund ändert (§ 33 Z 1 StGB), mag auch dessen Fortfall durch eine allgemeine (§ 32 Abs 3 1.Fall StGB) zu berücksicht... mehr lesen...
Norm: StGB §80StGB §81 Z1StGB §88 Abs1StGB §88 Abs3StGB §88 Abs4
Rechtssatz: 1. Eine Haftung desjenigen, der sein Kraftfahrzeug einem infolge Alkoholisierung fahruntüchtigen Lenker zum Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr überläßt, auch für - vom Fahrzeuglenker zu verantwortende - besonders gefährliche Verhältnisse (§ 81 Z 1 StGB), unter denen sich der von jenem verschuldete Unfall ereignete, hat zur unabdingbaren Voraussetzung, daß die Zurv... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs1 AStGB §88 Abs4 1.Fall A
Rechtssatz: Das Anklemmen eines Fremdkörpers (Klemme) im Bereich des Herzens und dessen Zurücklassen im Körper des Patienten stellt einen Eingriff in die körperliche Integrität, sohin eine Substanzbeeinträchtigung an einem lebenswichtigen Organ im Sinne einer an sich schweren Körperverletzung dar, und zwar unabhängig davon, daß die durchgeführte Gefäßoperation trotz dieses Fehlers insgesamt keine Vers... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß der Oberste Gerichtshof schon vor Jahren von der seinerzeitigen Judikatur, derzufolge die Obliegenheitsverletzung nach Art 6 Abs. 2 lit c AKHB nur bei Vorliegen eines Blutalkoholwertes von mindestens 0,8 %o gegeben sein kann, abgegangen ist. Es genügt bereits ein geringerer Grad der Alkoholisierung, wenn er eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit mit sich gebracht hat. Der Unterschied liegt lediglich darin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verursachte am 19.5.1984 als Lenker eines PKWs einen Verkehrsunfall, bei dem eine Fußgängerin verletzt und ein geparkter PKW beschädigt wurden. Mit der vorliegenden Regreßklage begehrt die klagende Partei als Haftpflichtversicherer des Beklagten die Zahlung von S 100.000,-- und bringt vor, der Beklagte habe sich im Unfallszeitpunkt in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden. Die klagende Partei, die an die Unfallgeschädigten Leistung... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs4 A
Rechtssatz: Bisse eines zur Nachtzeit in einer Wohnung frei umherlaufenden Frettchens (Wiesels) gegen ein Säugling liegen ohne Rücksicht darauf, ob in concreto mit ihnen zu rechnen war, im Rahmen jenes Risikos, welches durch eine gehörige Verwahrung des Tieres zur Vermeidung eines Kontaktes mit dem Kind ausgeschaltet worden wäre. Entscheidungstexte 10 Os 159/83 ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Kurt A gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er der Vergehen (zu I) der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB., (zu II) der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und 3 (§ 81 Z. 2) StGB. und (zu III) des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt worden war, ist vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 24.März 1983, GZ. 13 Os 43/83-6, dem der maßgebe... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Kreisgerichtes Wr. Neustadt vom 10. Dezember 1980, ON 8, wurde Albin A des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1, Abs. 4, zweiter Fall (§ 81 Z 1) StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil er am 11. Oktober 1980 in Gloggnitz dadurch, daß er als Lenker eines PKW mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,1 %o die im Straßenverkehr erforderliche Aufmerksamkeit und Vorsicht nicht anwandte und eine für den Stra... mehr lesen...
Norm: StGB §88 Abs4 Fall2 CStPO §290StPO §467 Abs2StPO §470 Z3StPO §477 Abs1 Satz1StPO §489
Rechtssatz: Das Berufungsgericht kann ohne Antrag ausschließlich dem Angeklagten zum Nachteil gereichende Verletzungen des materiellen Strafgesetzes aufgreifen, wogegen es dem Urteil anhaftende prozessuale Mängel nur dann beachten darf, wenn diese Gebrechen von einer hiezu berechtigten Partei aufgegriffen wurden. Sind die einer Tatqualifikation nach §§ 8... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30. Juni 1961 geborene Tischlerhelfer Klaus A des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach dem § 80 StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Vergehens der fahrlässigen leichten Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und 3 StGB in Verbindung mit dem § 81 Z. 2 StGB sowie des Vergehens der fahrlässigen schweren Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und 4, zweiter Fall, StGB in Verbindung mit dem § 81 Z. 2 StGB (Punkt 2 des Urteilssatzes) s... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.November 1961 geborene Installateurlehrling Günter A des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1, und 4 (81 Abs. 2) StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 88 Abs. 4, zweiter Fall StGB unter Anwendung der § 11 Z. 1 JGG. und 37 StGB zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen, im Falle der Uneinbringlichkeit zu 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt, wobei die Höhe des Tagessatzes mit S 30,-- bestimmt wurde. Bei... mehr lesen...
Der Kläger verschuldete am 5. März 1974 mit seinem bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW Opel Rekord in der E-Straße in Graz dadurch einen Verkehrsunfall, daß er gegen den auf seiner rechten Fahrbahnseite parkenden PKW des Klaus S stieß. Hiedurch kam er mit seinem Fahrzeug auf die linke Fahrbahnseite und prallte dort gegen den ihm entgegenkommenden PKW des Albin D, auf welchen schließlich Dr. Gerhard R mit seinem Wagen auffuhr. Bei dem Unfall entstand erheblicher Sachschaden. ... mehr lesen...
Norm: AKHB Art6 Abs2 litcAKHB Art6 Abs3ERB 1965 P A 3aStGB §88 Abs4 Fall2 CStVO §5 Abs1 BZPO §268 IIID4a
Rechtssatz: Ein durch Alkohol beeinträchtigter Zustand eines Kraftfahrers ist ohne Rücksicht auf die Höhe seines Blutalkoholspiegel immer dann anzunehmen, wenn sich der Kraftfahrzeuglenker infolge seines Alkoholgenusses nicht mehr in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug beherrschen und bei dess... mehr lesen...
Norm: StGB §37 Abs1StGB §43 Abs1StGB §88 Abs4
Rechtssatz: Bei schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls im alkoholisierten Zustand (1,7 Promille) bedarf es der Verhängung einer Freiheitsstrafe und deren Vollziehung, um der Begehung solcher strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken. Davon kann nur bei Vorliegen ganz außergewöhnlicher Umstände, die die Rechtsprechung schon bisher zur Frage der bedingten Verurteilung erarbeitet ha... mehr lesen...