Entscheidungen zu § 51 Abs. 4 StGB

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/30 91/09/0086

Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Bezirkshauptmannschaft Ried i.I. die im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof mitbeteiligte Partei mit Straferkenntnis vom 9. Jänner 1991 schuldig erkannt, sie sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H Gesellschaft m.b.H. iSd § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich dafür verantwortlich, daß die genannte juristische Person mit Sitz in P einen namentlich genannten t... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.10.1991

RS Vwgh 1991/10/30 91/09/0086

Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34;StGB §51 Abs4;VStG §19;VStG §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/05/0043 9 Stammrechtssatz Das Fehlen einschlägiger Verwaltungsstrafen bildet keinen Milderungsgrund; ein solcher ist nur in der verwaltungstrafrechtlichen Unbescholtenheit zu erblicken. Schlagworte Erschwerende und... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.10.1991

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