Entscheidungen zu § 225 Abs. 2 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1987/5/21 12Os28/87 (12Os29/87)

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Rudolf L*** (zu I.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB, (zu II.) des Vergehens der Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen nach § 225 Abs. 2 StGB, (zu III.) des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB, (zu IV.) des Vergehens der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 Abs. 1 StGB, (zu V.) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB, und (zu VI.) des Vergehens der Fä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.05.1987

TE OGH 1984/6/19 9Os53/84

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2. April 1966 geborene Udo A des Vergehens der versuchten Täuschung nach § 15, 108 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (im Juli 1983 in Innsbruck) 'absichtlich dem Staat in seinem Recht, nicht zum Verkehr zugelassene und die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllende Fahrzeuge vom öffentlichen Verkehr auszuschließen, dadurch einen Schaden zuzufügen versucht, daß er ein Fahrzeug, das infolge der Veränderung als Motorrad galt,... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.06.1984

RS OGH 1984/6/19 9Os53/84

Norm: StGB §225 Abs2
Rechtssatz: Zur Erfüllung des subjektiven Tatbestands reicht vorsätzliches Handeln schlechthin aus (§ 5 Abs 1 StGB). Entscheidungstexte 9 Os 53/84 Entscheidungstext OGH 19.06.1984 9 Os 53/84 Veröff: ZVR 1985/121 S 219 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0095504 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.06.1984

RS OGH 1984/6/19 9Os53/84

Norm: StGB §225 Abs1StGB §225 Abs2
Rechtssatz: Unter Gebrauch im Rechtsverkehr ist jede mit Rücksicht auf den Inhalt des öffentlichen Beglaubigungszeichens rechtserhebliche Verwendung zu verstehen. Dazu genügt es, den Inhalt des Beglaubigungszeichens einem anderen zugänglich zu machen; nicht erforderlich ist, daß der andere das Beglaubigungszeichen tatsächlich wahrgenommen oder eingesehen hat (hier: Begutachtungsplakette und Teilnahme am Verkeh... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.06.1984

RS OGH 1984/6/19 9Os53/84

Norm: StGB §225 Abs2
Rechtssatz: Das Aufziehen anderer, für das gegenständliche Fahrzeug nicht zugelassener Reifen nach Erlangung der Sicherheitsplakette stellt eine Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen dar, zumal, wenn der Vorsatz existierte, das so veränderte Kraftfahrzeug zu veräußern. OLG Innsbruck, 20.12.1978, 3 Bs 423/78; Veröff: ZVR 1979/180 S 206 Entscheidungstexte 9 Os 5... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.06.1984

Entscheidungen 1-5 von 5