Entscheidungen zu § 164 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

153 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 153

TE OGH 2011/2/17 11Os131/10i

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Martin H*****, Jasmin Ha***** und Günter R***** (zu A./I./) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster, dritter und vierter Fall StGB, (zu A./II./) des Verbrechens der Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB, (zu A./III./) des Vergehens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB und (zu A./IV./) des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB; Martin H***** überdies (zu B./I./) des Vergehens der gefährlichen Drohung ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.02.2011

TE OGH 2008/4/17 14Os36/08p

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Entscheidung | OGH | 17.04.2008

TE OGH 2005/11/3 15Os111/05w

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Entscheidung | OGH | 03.11.2005

TE OGH 2005/6/28 15Os53/05s

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Entscheidung | OGH | 28.06.2005

RS OGH 2004/8/10 14Os43/04

Norm: FinStrG §13FinStrG §37 Abs1 litbStGB §15 C2StGB §164 Abs1
Rechtssatz: Als Unterstützung durch den Hehler ist jede Handlung anzusehen, die objektiv geeignet ist, dem Täter das Verheimlichen oder Verhandeln zu ermöglichen. Ein Erfolg der Unterstützungshandlung ist für die Erfüllung des Tatbestands nicht erforderlich. Entscheidungstexte 14 Os 43/04 Entscheidungstext OGH 10.08.20... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.08.2004

TE OGH 2004/8/10 14Os43/04

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Entscheidung | OGH | 10.08.2004

RS OGH 1998/6/8 19Bs133/98

Norm: StGB §164 Abs1
Rechtssatz: 1. Ein Unterstützen beim Verheimlichen im Sinne des § 164 Abs 1 StGB kann - unter den Voraussetzungen des § 2 StGB - auch durch Unterlassung begangen werden, so etwa wenn der Täter dem Vortäter ein Versteck zur Verfügung gestellt hatte und nunmehr der ihm deswegen (nach dem Ingerenzprinzip) obliegenden Verpflichtung zur Abwendung des Erfolgs nicht nachkommt. Die Unterstützung beim Verheimlichen stellt nämlich im... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.06.1998

RS OGH 1998/1/28 12Os1/98 (12Os2/98)

Norm: StGB §164 Abs1
Rechtssatz: Eine nach § 164 Abs 1 StGB strafbare Unterstützung des Vortäters bei der Verwer- tung der aus der hehlereibegründenden Tat stammenden Sache kann (entsprechender Vorsatz vorausgesetzt) in jeder mitbestimmenden Einflußnahme auf die Auswahl der mit dem Diebsgut finanzierten Sachwerte aber auch in der Annahme einer Einladung zur Konsumation zum Zweck der Schuldentilgung bestehen. Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.1998

TE OGH 1998/1/28 12Os1/98 (12Os2/98)

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Entscheidung | OGH | 28.01.1998

TE OGH 1996/12/11 12Os154/96

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Entscheidung | OGH | 11.12.1996

TE OGH 1995/8/16 13Os92/95(13Os93/95)

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Entscheidung | OGH | 16.08.1995

RS OGH 1993/6/23 11Os56/92

Norm: StGB §164 Abs1 Z3StGB §164 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Die Verbrechensqualifikation der Hehlerei nach dem § 164 Abs 3, Satz 2, StGB verlangt im Fall der Ersatzhehlerei (Abs 1 Z 3 leg cit) zwar Wissentlichkeit über die bemakelte Herkunft der Surrogatsache, für die Kenntnis der strafsatzändernden Umstände der Vortat genügt hingegen schon bedingter Vorsatz. Entscheidungstexte 11 Os 56/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1993

RS OGH 1993/6/23 11Os56/92

Norm: StGB §164 Abs1 Z2
Rechtssatz: Entscheidend für die Tathandlung des "Ansichbringens" ist die Erlangung der Alleinverfügungsgewalt, die auch durch die unentgeltliche Übernahme von Genußmitteln zum sofortigen Gebrauch (sowie durch "Mitgenuß") begründet wird. Entscheidungstexte 11 Os 56/92 Entscheidungstext OGH 23.06.1993 11 Os 56/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1993

RS OGH 1993/6/23 11Os56/92

Norm: StGB §164 Abs1 Z3StGB §164 Abs3 Satz2
Rechtssatz: Die Verbrechensqualifikation der Hehlerei nach dem § 164 Abs 3, Satz 2, StGB verlangt im Fall der Ersatzhehlerei (Abs 1 Z 3 leg cit) zwar Wissentlichkeit über die bemakelte Herkunft der Surrogatsache, für die Kenntnis der strafsatzändernden Umstände der Vortat genügt hingegen schon bedingter Vorsatz. Entscheidungstexte 11 Os 56/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1993

RS OGH 1993/6/23 11Os56/92

Norm: StGB §164 Abs1 Z2
Rechtssatz: Entscheidend für die Tathandlung des "Ansichbringens" ist die Erlangung der Alleinverfügungsgewalt, die auch durch die unentgeltliche Übernahme von Genußmitteln zum sofortigen Gebrauch (sowie durch "Mitgenuß") begründet wird. Entscheidungstexte 11 Os 56/92 Entscheidungstext OGH 23.06.1993 11 Os 56/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1993

RS OGH 1993/3/30 14Os17/93

Norm: StGB §164 Abs1 Z2StGB §295
Rechtssatz: Beweismittelunterdrückung nach § 295 StGB steht zum Tatbestand der Hehlerei weder im Verhältnis der Spezialität noch in einer anderen Form der Scheinkonkurrenz. Entscheidungstexte 14 Os 17/93 Entscheidungstext OGH 30.03.1993 14 Os 17/93 Veröff: EvBl 1993/113 S 458 European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.1993

RS OGH 1993/3/30 14Os17/93

Norm: StGB §164 Abs1 Z2StGB §295
Rechtssatz: Beweismittelunterdrückung nach § 295 StGB steht zum Tatbestand der Hehlerei weder im Verhältnis der Spezialität noch in einer anderen Form der Scheinkonkurrenz. Entscheidungstexte 14 Os 17/93 Entscheidungstext OGH 30.03.1993 14 Os 17/93 Veröff: EvBl 1993/113 S 458 European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.03.1993

RS OGH 1993/2/17 13Os145/92 (13Os146/92)

Norm: StGB §164 Abs1 Z1
Rechtssatz: Nach § 164 Abs 1 Z 1 StGB ist als Hehler nur strafbar, wer den Vortäter beim Verheimlichen oder Verhandeln der Beute tätig unterstützt; die Begehungsform des erwähnten Tatbestandes besteht nämlich in einem bestimmten Tun, in einer Tätigkeit. Entscheidungstexte 13 Os 145/92 Entscheidungstext OGH 17.02.1993 13 Os 145/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.1993

RS OGH 1993/2/17 13Os145/92 (13Os146/92)

Norm: StGB §164 Abs1 Z1
Rechtssatz: Nach § 164 Abs 1 Z 1 StGB ist als Hehler nur strafbar, wer den Vortäter beim Verheimlichen oder Verhandeln der Beute tätig unterstützt; die Begehungsform des erwähnten Tatbestandes besteht nämlich in einem bestimmten Tun, in einer Tätigkeit. Entscheidungstexte 13 Os 145/92 Entscheidungstext OGH 17.02.1993 13 Os 145/92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.02.1993

RS OGH 1990/3/6 14Os3/90

Norm: StGB §164 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die nach § 164 Abs 1 Z 1 StGB tatbildliche Unterstützung des Täters beim Verheimlichen der durch eine Vermögensstraftat erlangten (oder für deren Begehung empfangenen) Sache besteht in jeder dem Täter bei der Bergung oder Verheimlichung der Beute vor der Obrigkeit oder dem Geschädigten geleisteten Hilfe. Darunter fällt auch der Abtransport des Täters samt der Beute mit dem Personenkraftwagen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.1990

RS OGH 1990/3/6 14Os3/90

Norm: StGB §164 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die nach § 164 Abs 1 Z 1 StGB tatbildliche Unterstützung des Täters beim Verheimlichen der durch eine Vermögensstraftat erlangten (oder für deren Begehung empfangenen) Sache besteht in jeder dem Täter bei der Bergung oder Verheimlichung der Beute vor der Obrigkeit oder dem Geschädigten geleisteten Hilfe. Darunter fällt auch der Abtransport des Täters samt der Beute mit dem Personenkraftwagen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.1990

TE OGH 1990/2/2 16Os50/89

Gründe: Mit dem - auch unbekämpft gebliebene Verurteilungen anderer Angeklagten sowie rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde der 23-jährige Karl M*** (zu I/2) "des teils vollendeten und teils versuchten Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls und Diebstahls durch Einbruch im Rückfall" (richtig: des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch) nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.02.1990

RS OGH 1990/2/2 16Os50/89

Norm: StGB §164 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Entgegennahme einer gestohlenen Sache entspricht der Verhehlungshandlung des Ansichbringens und die anschließende vorübergehende Verwahrung der Sache stellt deren Verheimlichen im Sinne § 164 Abs 1 Z 2 StGB dar. Es bedarf dabei für die Tatbestandsverwirklichung keines auf Dauer ausgerichteten Gewahrsamswechsels. Ebensowenig ist ein eigennütziges Motiv des Täters oder dessen gezieltes Bestreben erforderlic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.02.1990

RS OGH 1990/2/2 16Os50/89

Norm: StGB §164 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Entgegennahme einer gestohlenen Sache entspricht der Verhehlungshandlung des Ansichbringens und die anschließende vorübergehende Verwahrung der Sache stellt deren Verheimlichen im Sinne § 164 Abs 1 Z 2 StGB dar. Es bedarf dabei für die Tatbestandsverwirklichung keines auf Dauer ausgerichteten Gewahrsamswechsels. Ebensowenig ist ein eigennütziges Motiv des Täters oder dessen gezieltes Bestreben erforderlic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.02.1990

TE OGH 1989/12/19 11Os120/89 (11Os121/89)

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gottfried P*** des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach den §§ 127, 131, erster Fall, StGB (1/) und des Vergehens des fahrlässigen Ansichbringens, Verheimlichens oder Verhandelns von Sachen nach dem § 165 StGB (2/) schuldig erkannt. Von einem weiteren Anklagefaktum wurde er gemäß dem § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit Nichtigkeitsbeschwerde unter Geltendmachung der Nichtigkeitsgründe der Z ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.12.1989

RS OGH 1989/12/19 11Os120/89 (11Os121/89), 15Os41/12m, 12Os122/15f

Norm: StGB §127 EStGB §134StGB §164 Abs1 Z2StGB §164 Abs2StGB §165
Rechtssatz: Das Ansichbringen im Sinne der §§ 164 Abs 1 Z 2, 165 StGB erfasst nur den Erwerb des Gewahrsams an einer Sache, nicht aber die Erlangung fremden Gutes durch Gewahrsamsbruch. In einem solchen Fall kommt - Bereicherungsvorsatz vorausgesetzt - nur Diebstahl, im Fall einer Sachzueignung unter den Voraussetzungen des § 134 Abs 1 StGB ohne Gewahrsamsbruch allenfalls Unters... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1989

RS OGH 1989/12/19 11Os120/89 (11Os121/89), 15Os41/12m, 12Os122/15f

Norm: StGB §127 EStGB §134StGB §164 Abs1 Z2StGB §164 Abs2StGB §165
Rechtssatz: Das Ansichbringen im Sinne der §§ 164 Abs 1 Z 2, 165 StGB erfasst nur den Erwerb des Gewahrsams an einer Sache, nicht aber die Erlangung fremden Gutes durch Gewahrsamsbruch. In einem solchen Fall kommt - Bereicherungsvorsatz vorausgesetzt - nur Diebstahl, im Fall einer Sachzueignung unter den Voraussetzungen des § 134 Abs 1 StGB ohne Gewahrsamsbruch allenfalls Unters... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1989

TE OGH 1989/9/28 13Os112/89 (13Os113/89)

Gründe: Der am 21.April 1951 geborene Handelsarbeiter Alfred S*** bekämpft seinen Schuldspruch wegen des Verbrechens des schweren Einbruchsdiebstahls als Anstifter nach §§ 12, zweiter Fall, 127, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB. und des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z. 1, Abs 2 StGB. mit Nichtigkeitsbeschwerde (§ 281 Abs 1 Z. 5 a, inhaltlich auch 9 lit a StPO.). Er habe einerseits die (rechtskräftig mitverurteilten) unmittelbaren Täter nicht zum Diebstahl eines Personenkraf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.09.1989

TE OGH 1989/9/5 11Os91/89

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Georg B*** von der wider ihn wegen des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 3, Abs. 3, letzter Fall, StGB erhobenen Anklage gemäß dem § 259 Z 3 StPO freigesprochen, am 1.Juli 1988 in Klagenfurt mit unrechtmäßigem Bereicherungsvorsatz wissentlich verschiedene Alkoholika durch Konsumieren an sich gebracht zu haben, die aus dem vom gesondert Verfolgten Karl S*** dem Leopold P*** geraubten, sohin durch eine mit fünf Jahre überstei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.09.1989

RS OGH 1989/9/5 11Os91/89

Norm: StGB §5 Abs3 DStGB §164 Abs1 Z3
Rechtssatz: Auf der subjektiven Tatseite verlangt Ersatzhehlerei nach § 164 Abs 1 Z 3 letzter Fall StGB, daß das Wissen (§ 5 Abs 3 StGB) des Hehlers von der Anschaffung der Ersatzsache aus der (hier:) Raubbeute schon im Zeitpunkt des Ansichbringens vorhanden sein muß. Entscheidungstexte 11 Os 91/89 Entscheidungstext OGH 05.09.1989 11 Os 9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.09.1989

Entscheidungen 1-30 von 153