Entscheidungen zu § 154 Abs. 1 StGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1984/12/6 13Os144/84

Gründe: Der am 1. Jänner 1950 geborene, seit Jahren in Österreich arbeitende türkische Staatsangehörige Cemal A wurde des Verbrechens des Geldwuchers nach § 154 Abs 1 und 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er von 1981 bis 1983 in Bludenz gewerbsmäßig in acht - im Urteil näher bezeichneten - Fällen die Zwangslage oder den Leichtsinn anderer in Österreich lebender türkischer Gastarbeiter dadurch ausgebeutet, daß er sich für die Gewährung von Darlehen oder für die Stundung der Rückza... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.12.1984

RS OGH 1984/12/6 13Os144/84

Norm: StGB §154 Abs1
Rechtssatz: Im Fall des "Gewähren-lassens" ist das Delikt erst mit der Leistung (durch das Opfer)) vollendet. Entscheidungstexte 13 Os 144/84 Entscheidungstext OGH 06.12.1984 13 Os 144/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0094574 Dokumentnummer JJR_1984120... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.12.1984

TE OGH 1982/9/8 11Os74/82

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15. Oktober 1946 geborene Josef A in Ansehung eines Faktums des Vergehens des Geldwuchers nach dem § 154 Abs 1 StGB schuldig erkannt, während bezüglich weiterer ihm als Geldwucher angelasteter Fälle ein in Rechtskraft erwachsener Freispruch gemäß § 259 Z 3 StPO erging. Nach den für den Schuldspruch maßgebenden Feststellungen des Erstgerichtes gewährte der Angeklagte Josef A am 28. März 1978 in Linz dem Josef B ein Darlehen von S 1.00... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.09.1982

RS OGH 1982/9/8 11Os74/82

Norm: StGB §154 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob Leistung und Gegenleistung in einem auffallendem Mißverhältnis stehen, ist ein objektiver Maßstab anzulegen und grundsätzlich von den wirtschaftlichen Gegebenheiten des konkreten Falles auszugehen, wobei die dem Gläubiger gegebene Sicherheit, das von ihm zu tragende Risiko sowie Dauer und Zweck des Geschäftes maßgebende Bedeutung haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.09.1982

RS OGH 1982/9/8 11Os74/82

Norm: ABGB §879 Abs2 Z4 DIIStGB §154 Abs1
Rechtssatz: In einer Pfandbestellung durch einen Darlehensschuldner - ohne diesen belastende Nebenabrede - kann noch kein Vermögensvorteil im sinne des § 154 Abs 1 StGB erblickt werden; ihm kommt im Rahmen des Wertvergleiches nur insofern Bedeutung zu, als die Angemessenheit der Gegenleistung für eine Darlehenshingabe auch von allfälligen besonderen (hier die Höhe der Schuld wertmäßig übersteigenden) Si... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.09.1982

RS OGH 1954/10/13 1Ob611/54, 11Os74/82

Norm: ABGB §879 Z4 DIIStGB §154 Abs1WuchG §1
Rechtssatz: Das tatsächliche Risiko der Uneinbringlichkeit, in das sich fast jeder Wucherer bei Kreditgeschäften mit unerfahrenen, leichtsinnigen, verstandesschwachen und bedrängten Personen einläßt, kann nicht dazu dienen, das von ihm in Anspruch genommene übermäßige Entgelt als gerechtfertigte Risikoprämie erscheinen zu lassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.10.1954

Entscheidungen 1-6 von 6