§ 1 IWG (weggefallen)

IWG - Informationsweiterverwendungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024
§ 1 IWG seit 27.07.2022 weggefallen.
In Kraft seit 28.07.2022 bis 31.12.9999
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1 Kommentar zu § 1 IWG


Kommentar zum § 1 IWG von Dr. Johannes Oehlboeck LL.M.

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1.       Durch das IWG wird die PSI-Richtlinie (Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors) auf Bundesebene umgesetzt. Diese Richtlinie ziel... mehr lesen...

§ 1 IWG | 2. Version | 338 Aufrufe | 04.05.09

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