§ 30 ZTG (weggefallen)

ZTG - Ziviltechnikergesetz 1993

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024
§ 30 ZTG seit 30.06.2019 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2019 bis 31.12.9999
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1 Kommentar zu § 30 ZTG


Kommentar zum § 30 ZTG von Jens Budischowsky

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1. Unionsrechtliche Grundlagen Rz 1 Die §§ 30 bis 32 Ziviltechnikergesetz 1993 (ZTG; BGBl 1994/156 idF BGBl I 2008/9) sind überschrieben mit „Dienstleistungen". Mit den zit. Bestimmungen setzte der Bundesgesetzgeber die Art 5 bis 9 der RL 2005/36/EG über die A... mehr lesen...

§ 30 ZTG | 5. Version | 675 Aufrufe | 16.11.13

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