Werbung auf JUSLINE

Profitieren Sie von der enormen Nachfrage Informationssuchender auf unserem Portal und gewinnen Sie mit einem Gesetze-Sponsoring auf jusline.at zusätzliche hochwertige Kunden.
Im Durchschnitt registrieren wir ca. 1 Mio. Seitenzugriffe im Monat. In Summe erfolgen somit ca. 12 Mio. Seitenzugriffe pro Jahr auf jusline.at.
Zur Jusline Community zählen derzeit 77.000 registrierte Benutzer mit steigender Tendenz.
Jusline wird unter den führenden Suchmaschinen im Bezug auf Gesetzessuchen immer sehr gut gelistet.

Sichtbarkeit im Internet

Das Internet ist für die Suche nach Informationen ein wichtiges Instrument. Folglich ist die eigene Sichtbarkeit im Internet auch für die Neukundengewinnung sehr wichtig.

  • Mit Jusline.at können Sie Ihre Sichtbarkeit im Internet erhöhen.

Gesetzessponsoring

Sie haben die Möglichkeit, gegen eine jährliche Gebühr ein Gesetz zu „sponsern“. Dabei können Sie Ihren Werbebanner direkt auf der Startseite eines Gesetzes und auf allen Unterseiten (Paragrafen) dieses Gesetzes platzieren.

  • Pro Gesetz wird nur ein Sponsor platziert.

So könnte Ihre Werbung aussehen

Ihr Banner wird zum einen auf der Paragrafenübersichtsseite, wie im nachfolgenden Bild dargestellt, und zum anderen bei jedem Paragrafentext einzeln platziert. Somit ist die Anzahl der Platzierung abhängig von der Anzahl der im Gesetz vorhandenen Paragrafen.

Beispiel Sponsoring Banner

Preisliste

Bei der Anmeldung kann ein Gesetz angeben werden, auf dem Sie den Banner schalten möchten. Da pro Gesetz nur ein Werbepartner möglich ist, werden die Gesetzeswünsche in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt.

Kategorie Anzahl der Paragrafen / Gesetz Preis / Jahr

(exkl. 20% USt.)

1 bis 50 € 350,–
2 51 – 200 € 450,–
3 ab 201 € 550,–

Kontakt

Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch gerne persönlich zur Verfügung.

Dietmar Harb

Dietmar Harb

+43 (0) 512 58 80 33 – 28

dietmar.harb@advokat.at

Um ein Sponsoring zu bestellen, folgen Sie bitte diesem Link: