Suche Gesetz für: Stumpfe Schwerter in der Öffentlichkeit

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Julia Mayer
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Suche Gesetz für: Stumpfe Schwerter in der Öffentlichkeit

Beitrag von Julia Mayer » 19.04.2017, 19:13

Ich habe mir vor einer Weile ein stumpfes Schwert aus Metall zugelegt - eigentlich nur zur Dekoration für Zuhause. Nun findet jedoch ein Event in der Schule statt und ich würde es gerne zum Herzeigen mitnehmen. Jedoch wollte die Professorin verständlicherweise, dass ich es zuerst gesetzlich abkläre, ob ich es mit mir führen darf.

Ich habe auf einigen anderen Websiten gelesen, dass das Führen einer stumpfen Klinge durchaus erlaubt ist, solange es in der Schwertscheide bleibt. Jedoch finde ich im Waffengesetz nichts Passendes dazu, dass mir die Sicherheit liefert.



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