1 In acht Straferkenntnissen, jeweils vom 7. März 2017, ging die belangte Behörde davon aus, dass zumindest am 15. Juni 2016 die AX und die AY (zwei Gesellschaften mit Sitz in Tschechien und Polen) der A GmbH (Muttergesellschaft der AX und der AY) am Betriebsstandort in R (Oberösterreich) für Transportaufträge insgesamt 134 namentlich angeführte LKW-Fahrer überlassen hätten und somit eine grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung der AX und der AY an die A GmbH stattgefunde... mehr lesen...
1 1.1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 19. April 2017 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ einer näher genannten Gesellschaft mit Sitz in Kroatien (in Folge: Br.) unterlassen, die Arbeitsaufnahme bzw. grenzüberschreitende Überlassung von 217 namentlich genannten Arbeitskräften spätestens eine Woche vor deren Arbeitsaufnahme in Öster... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde - in Bestätigung eines entsprechenden Straferkenntnisses der belangten Behörde - dem Revisionswerber als Geschäftsführer und damit zur Vertretung nach außen berufenem Organ der C GmbH (im Folgenden auch: Ca) angelastet, es zu verantworten, dass seitens der Ca, die inländische Beschäftigerin von acht näher genannten, von der C Kft. (im Folgenden auch: Cs) als Arbeitgeberin grenzüberschreitend überlassenen ungarischen Arbeitnehmern gewesen s... mehr lesen...
Index: E6J60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §17 Abs2AÜG §4 Abs1AÜG §4 Abs262013CJ0586 Martin Meat VORAB
Rechtssatz: Es ist zwischen der Beaufsichtigung und Leitung der Arbeitnehmer selbst und der vom Kunden durchgeführten Überprüfung der ordnungsgemäßen Erfüllung eines Dienstleistungsvertrags zu unterscheiden. Der Kunde kann bei der Erbringung von Dienstleistungen den Arbeitnehmern des Di... mehr lesen...
Index: E6J60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §17 Abs2AÜG §4 Abs1AÜG §4 Abs262013CJ0586 Martin Meat VORAB
Rechtssatz: Es trifft zu, dass eine mangelnde Unterscheidbarkeit des Werks zu den Gesichtspunkten zählt, die bei der erforderlichen Gesamtbeurteilung aller Umstände eine wesentliche Rolle spielen: Könnte - mangels Unterscheidbarkeit - gar nicht festgestellt werden, welches "Werk" vom We... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §932AÜG §17 Abs2AÜG §4 Abs1AÜG §4 Abs2
Rechtssatz: Bei der Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitskräfteüberlassung ist die Frage, ob die Vergütung bzw. das Entgelt auch von der Qualität der erbrachten Leistung abhängt bzw. wer die Folgen einer nicht vertragsgemäßen Ausführung der Leistung trägt,... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 14. Juni 2017 wurde die Mitbeteiligte als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit vertretungsbefugtes Organ iSd. § 9 VStG eines näher genannten Unternehmens mit Sitz in Polen (im Folgenden: I.), schuldig erkannt, sie habe es zu verantworten, dass dieses Unternehmen in seiner Eigenschaft als Überlasserin bei der Ausübung der bewilligungsfreien Überlassung von Arbeitskräften vom Ausland nach Österreich die grenzüberschreitend... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 14. Juni 2017 wurde die Mitbeteiligte als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit vertretungsbefugtes Organ iSd. § 9 VStG eines näher genannten Unternehmens mit Sitz in Polen (im Folgenden: I.), schuldig erkannt, sie habe es zu verantworten, dass dieses Unternehmen in seiner Eigenschaft als Überlasserin bei der Ausübung der bewilligungsfreien Überlassung von Arbeitskräften vom Ausland nach Österreich die grenzüberschreitend... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 14. Juni 2017 wurde die Mitbeteiligte als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit vertretungsbefugtes Organ iSd. § 9 VStG eines näher genannten Unternehmens mit Sitz in Polen (im Folgenden: I.), schuldig erkannt, sie habe es zu verantworten, dass dieses Unternehmen in seiner Eigenschaft als Überlasserin bei der Ausübung der bewilligungsfreien Überlassung von Arbeitskräften vom Ausland nach Österreich die grenzüberschreitend... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde - insoweit in Bestätigung und teilweiser Abänderung eines entsprechenden Straferkenntnisses der belangten Behörde - dem Revisionswerber eine Übertretungen des AÜG angelastet, weil er als inländischer Beschäftiger ihm von der B K s.p. (iF auch: BK s.p.) grenzüberschreitend überlassener, in Österreich nicht sozialversicherungspflichtiger Arbeitskräfte erforderliche Unterlagen (nämlich das Sozialversicherungsdokument A1 und eine Abschrift d... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E05100000E3L E05202000E3L E06202000E6J60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §17 Abs2AÜG §4AÜG §4 Abs2EURallg31996L0071 Entsende-RL32014L0067 Durchsetzung-RL Entsendung Arbeitnehmern62013CJ0586 Martin Meat VORAB
Rechtssatz: Infolge des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts ist die bisherige hg. Rechtsprechung zu § 4 AÜG im Sinne der Rechtsprechung des EuGH zu l... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 5. Dezember 2012 hat die BH F den Mitbeteiligten als handelsrechtlichen Geschäftsführer und daher als gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlichen der M Bau GmbH schuldig erkannt, 1. er habe es zu verantworten, dass am 11. Oktober 2011 auf der Baustelle in G für die durchgeführten Arbeiten keine Montageanweisungen von einer fachkundigen Person erstellt worden seien, insbesondere für das Anschlagen der Last an den Ladekran und das Transportieren und die beim Transport... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ASchG 1994 §9 Abs1;AÜG §3;AÜG §4 Abs1;AÜG §4 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2013/02/0145 E 25. Oktober 2013
Rechtssatz: Für das Vorliegen von Arbeitskräfteüberlassung ist nicht entscheidend, ob und welche Rechtsbeziehungen zwischen dem Beschäftiger (Auftraggeber) und der Arbeitskraft, aber auch zwischen dem Beschäftiger... mehr lesen...
Mit dem - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der G-GmbH als Arbeitgeber mit Sitz in X zu verantworten, dass von dieser zwei näher bezeichnete pakistanische Staatsangehörige vom 1. Juni bis 3. August 2011 und ein näher ... mehr lesen...
Mit dem - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der G-GmbH als Arbeitgeber mit Sitz in X zu verantworten, dass von dieser zwei näher bezeichnete pakistanische Staatsangehörige vom 1. Juni bis 3. August 2011 und ein näher ... mehr lesen...
Mit dem - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der G-GmbH als Arbeitgeber mit Sitz in X zu verantworten, dass von dieser zwei näher bezeichnete pakistanische Staatsangehörige vom 1. Juni bis 3. August 2011 und ein näher ... mehr lesen...
Mit dem - nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung - im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der G-GmbH als Arbeitgeber mit Sitz in X zu verantworten, dass von dieser zwei näher bezeichnete pakistanische Staatsangehörige vom 1. Juni bis 3. August 2011 und ein näher ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §4 Abs2 Z3;AÜG §4 Abs2;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Es kann Arbeitskräfteüberlassung im Sinne von § 4 Abs. 2 AÜG insbesondere auch vorliegen, wenn keine organisatorische Eingliederung der Arbeitskräfte in den Betrieb des Werkbestellers besteht, stellt doch dieses Tatbestandsmerkmal (... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1165;AÜG §3 Abs1;AÜG §3 Abs2;AÜG §3 Abs3;AÜG §4 Abs2 Z1;AÜG §4 Abs2 Z2;AÜG §4 Abs2 Z3;AÜG §4 Abs2 Z4;AuslBG §2 Abs2 lite;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/09/0068 E 4. September 2006 RS 1 Stammrechtssatz Bei Erfüllung auch nur e... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1165;AÜG §3 Abs1;AÜG §3 Abs2;AÜG §3 Abs3;AÜG §4 Abs2 Z1;AÜG §4 Abs2 Z2;AÜG §4 Abs2 Z3;AÜG §4 Abs2 Z4;AuslBG §2 Abs2 lite;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/09/0068 E 4. September 2006 RS 1 Stammrechtssatz Bei Erfüllung auch nur e... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1165;AÜG §3 Abs1;AÜG §3 Abs2;AÜG §3 Abs3;AÜG §4 Abs2 Z1;AÜG §4 Abs2 Z2;AÜG §4 Abs2 Z3;AÜG §4 Abs2 Z4;AuslBG §2 Abs2 lite;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/09/0068 E 4. September 2006 RS 1 Stammrechtssatz Bei Erfüllung auch nur e... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1165;AÜG §3 Abs1;AÜG §3 Abs2;AÜG §3 Abs3;AÜG §4 Abs2 Z1;AÜG §4 Abs2 Z2;AÜG §4 Abs2 Z3;AÜG §4 Abs2 Z4;AuslBG §2 Abs2 lite;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/09/0068 E 4. September 2006 RS 1 Stammrechtssatz Bei Erfüllung auch nur e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §4 Abs2;AuslBG §2 Abs2 idF 2003/I/133;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §20;VStG §21;VStG §5 Abs2 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2009/09/0023
Rechtssatz: In einem Verfahren betreffend Übertretung des AuslBG stellt ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §4 Abs2;AuslBG §2 Abs2 idF 2005/I/101;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/09/0167 E 19. Oktober 2005 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für die Einordnung in den Beschäftigungsbegriff des (im Beschwerdefall in Betracht kommenden) § 2 Abs. 2 lit. a und b AuslBG ist unte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG §4 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2009/09/0023 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/09/0345 E 9. November 2009 RS 2 Stammrechtssatz Übertretungen nach dem § 2... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 29. Juli 2008 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG Verantwortlicher der P GmbH mit dem Sitz in G zu verantworten, dass die genannte Gesellschaft die ausländischen (polnischen) Staatsbürger 1.) HZ vom 16. Jänner 2006 bis 15. Februar 2006, 2.) KS vom 10. Februar 2006 bis 15. Februar 2006, 3.) SG vom 10. Februar 2006 bis 15. Februar ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. April 2008 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als der seit 8. Februar 2006 zur selbständigen Vertretung nach außen berufene handelsrechtliche Geschäftsführer der H GmbH mit dem Sitz in P zu verantworten, dass die genannte Gesellschaft die von der tschechischen Firma S s.r.o. überlassenen ausländischen (tschechischen) Staatsbürger HI jun. und HI sen. zumindest am 23. Jänner 2007 um 11.30 Uhr mit ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Behörde erster Instanz wurde der Mitbeteiligte für schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der H GmbH mit Sitz in W zu verantworten, dass es diese Gesellschaft am 3. Mai 2006 an vier adressmäßig umschriebenen Arbeitsstätten unterlassen habe, in den jeweiligen von ihr als Arbeitgeberin betriebenen Containern der Problemstoffsammelstellen eine Ausstattung an Mitteln für die Erste Hilfe bereit... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1165;AÜG §4 Abs1;AÜG §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0053 E 21. September 1999 VwSlg 15230 A/1999 RS 2 Stammrechtssatz Selbst für den Fall des Vorliegens eines gültigen Werkvertrages zwischen Entsender und Beschäftiger kann dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nach Arbeitnehmerüberlass... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1165;AÜG §4 Abs1;AÜG §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/08/0345 E 10. März 1998 RS 2(hier nur der zweite Satz) Stammrechtssatz Selbst im Fall zivilrechtlich als Werkvertrag einzustufender Vereinbarungen (und einer ihnen entsprechenden Vertragsabwicklung) zwischen Unternehmer und "Subuntern... mehr lesen...