Norm: AÜG §1 Abs3
Rechtssatz: Es kommt nicht auf das tatsächliche Vorhandensein einer Konzession oder Bewilligung an, sondern ausschließlich darauf, ob die Pflicht zur Erwirkung einer solchen für den Überlasser besteht. Entscheidungstexte 8 ObA 28/01b Entscheidungstext OGH 25.10.2001 8 ObA 28/01b European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AÜG §1 Abs3
Rechtssatz: Die hier normierte ausdrückliche Einschränkung, die der Gefahr des Einsatzes "billiger" Arbeitskräfte im Beschäftigerbetrieb entgegenwirken soll, läßt eine analoge Anwendung dieser Grundsätze auf andere Sachverhalte nur insoweit zu, als sie allgemeine Grundsätze des Arbeitsrechtes wiederspiegelt. Entscheidungstexte 8 ObA 2255/96t Entscheidungstext OGH 30.01... mehr lesen...