Entscheidungen zu § 21 Abs. 2 PTSG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/4 2000/09/0026

Der im Jahr 1955 geborene Beschwerdeführer stand bis zur gegenständlichen Entlassung als Oberoffizial in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zum Ablauf des 30. April 1996 Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung; am 1. Mai 1996 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Post- und Telekom Austria AG (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Poststrukturgesetzes, Art. 95 des Bundesgesetzes BGBl. 201/1996); seit 31. Dezember 1998 trat an deren Stelle im ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.09.2003

RS Vwgh 2003/9/4 2000/09/0026

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof91/02 Post
Norm: B-VG Art83 Abs2;PTSG 1996 §17 Abs9 Z4;PTSG 1996 §21 Abs2;PTSG 1996 §24 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat es vorliegend unterlassen, zu prüfen und festzustellen, ob die Disziplinarkommission erster Instanz im Zeitpunkt der Beschlussfassung über das Disziplinarerkenntnis erster Instanz dem Gesetz entspr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2002/3/20 2001/09/0214

Der Beschwerdeführer stand bis zur gegenständlichen Entlassung als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) (gemäß § 117 Gehaltsgesetz idF Art. II Z. 1, BGBl. Nr. 375/1996, Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die Österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfol... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.03.2002

RS Vwgh 2002/3/20 2001/09/0214

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren91/02 Post
Norm: BDG 1979 §105;DVG 1984 impl;PTSG 1996 §21 Abs2 idF 1999/I/006;
Rechtssatz: Die Übergangsbestimmung des § 21 Abs. 2 PTSG 1996 ist auf Disziplinarverfahren nicht anzuwenden, weil es sich bei einem Disziplinarverfahren nicht um ein Dienstrechtsverfahren handelt (so findet auf Disziplinarverfahren nicht das DVG 1984, sondern das AVG Anw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.03.2002

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