Entscheidungen zu § 39 Abs. 2 SchUG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/5/14 2000/10/0198

Der 1964 geborene Beschwerdeführer besuchte bis zum Schuljahr 1978/79 eine AHS in Wien 19. Nach dem Besuch der 5. Klasse, die er nicht erfolgreich abschließen konnte, meldete er sich vom Schulbesuch ab. Zum Herbsttermin 1990 legte er die Reifeprüfung vor der Externistenprüfungskommission im Schultyp "Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde sowie Physik und Chemie" in den Fächern Deutsch, Latein und Mathematik schriftlich und mündlich, im Fach Fra... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.05.2001

RS Vwgh 2001/5/14 2000/10/0198

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1974 §39 Abs2 litd;SchUG 1974 §42 Abs10 idF 1986/211;SchUG 1986 §39 Abs2 litd;SchUG 1986 §42 Abs10;
Rechtssatz: Wenn auf dem über die Externistenreifeprüfung ausgestellten Zeugnis gemäß § 42 Abs 10 zweiter Satz SchUG iVm § 39 Abs 2 lit d SchUG vermerkt ist, dass mit dem Bestehen der Prüfung die Berechtigung für Abgänger eines Oberstufenrealgymnasiums mit ergänzendem Unterri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.05.2001

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