Entscheidungen zu § 27 Abs. 2 SchUG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/27 96/10/0108

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten vom 20. Februar 1996 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Stadtschulrates von Wien vom 15. Jänner 1996, betreffend Schulbeihilfe, abgewiesen und ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer im Schuljahr 1995/96 keinen Anspruch auf Schulbeihilfe hat. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, gemäß § 2 Abs. 1 Z. 3 Schülerbeihilfengesetz ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.10.1997

RS Vwgh 1997/10/27 96/10/0108

Index: 70/06 Schulunterricht70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z3;SchBeihG 1983 §2 Abs4;SchUG 1986 §27 Abs2;SchUG 1986 §29;
Rechtssatz: § 27 Abs 2 SchUG berechtigt - bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen - nur zur Wiederholung einer Schulstufe der besuchten, nicht aber einer anderen Schulart. Der Übertritt von einer Schulstufe in die gleiche Schulstufe einer anderen Schulart ist nämlich Gegens... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.10.1997

RS Vwgh 1997/10/27 96/10/0108

Index: 70/06 Schulunterricht70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z3;SchBeihG 1983 §2 Abs4;SchUG 1986 §27 Abs2;
Rechtssatz: § 27 Abs 2 SchUG versteht unter einer freiwilligen Wiederholung die Wiederholung einer Schulstufe durch einen Schüler, der zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996100108... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.10.1997

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