Entscheidungen zu § 69 Abs. 3 KFG 1967

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 1984/3/15 B320/79

Entscheidungsgründe: 1.1. Der Bf. war seit 1967 Besitzer der Lenkerberechtigung für KFZ der Gruppen A, B, C, E, F und G nach §65 KFG 1967. Seit März 1971 ist er aufgrund eines Unfalles am linken Auge erblindet. Bei einer amtsärztlichen Untersuchung am 5. Juni 1972 wurde er zum Lenken von KFZ der Gruppen A, B, C, E und F als bedingt geeignet angesehen und eine Nachuntersuchung nach fünf Jahren für notwendig erachtet. Hierauf wurde seine Lenkerberechtigung hinsichtlich aller Gruppen... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 15.03.1984

RS Vfgh 1984/3/15 B320/79

Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art103 Abs4KDV 1967 §30 Abs2KDV 1967 §35 Abs1 litfKDV 1967 §35 Abs3KFG 1967 §67 Abs2KFG 1967 §69 Abs3KFG 1967 §123 Abs1
Rechtssatz: Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967; genereller Ausschluß von Personen nach Verlust oder Blindheit eines Auges vom Lenken von Kraftfahrzeug... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 15.03.1984

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