Entscheidungen zu § 45 Abs. 2 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/4/20 2002/11/0038

Mit Bescheid vom 21. August 2001 sprach die Bundespolizeidirektion St. Pölten aus, dass gemäß § 45 Abs. 6 letzter Satz KFG 1967 in Verbindung mit § 57 AVG die dem Beschwerdeführer am 25. Mai 2000 und am 28. März 2001 erteilten Bewilligungen zur Durchführung von Probefahrten aufgehoben werden. Der Beschwerdeführer habe nach § 45 Abs. 7 leg. cit. die Kennzeichentafeln mit dem Probefahrtkennzeichen X sowie Y und die dazugehörigen Probefahrtscheine nach Erlöschen dieser Berechtigungen der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.04.2004

RS Vwgh 2004/4/20 2002/11/0038

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §45 Abs2;KFG 1967 §45 Abs4;KFG 1967 §45 Abs6;
Rechtssatz: Gemäß § 45 Abs. 6 letzter Satz KFG 1967 kann die Behörde eine Bewilligung "bei Missbrauch" oder "wenn die Vorschriften dieses Absatzes nicht eingehalten werden" aufheben. Auf ein Wissen des Besitzers einer Bewilligung vom Missbrauch stellt das Gesetz nicht ab. § 45 Abs. 2, 4 und 6 KFG 1967 verpflichtet den Besitze... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.2004

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