Rechtssatz: Fahrzeuge, die das 38-Tonnen-Limit um bis zu 5 % überschreiten, dürfen ohne Bestrafung auch in Österreich verwendet werden. Wird jedoch diese "40-Tonnen-Toleranz" überschritten, so wird das Gesamtausmaß der Überladung für die Beurteilung im Verwaltungsstrafverfahren herangezogen. mehr lesen...