Entscheidungen zu § 4 Abs. 2 KFG 1967

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Entscheidungen 1-24 von 24

RS UVS Kärnten 2012/07/11 KUVS-1277-1280/4/2011

Rechtssatz: Die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung sieht zwar vor, dass Sicherheitsgurte im hinteren Bereich des Fahrzeuges angebracht sein müssen, jedoch war gegenständlich zum Zeitpunkt der Überprüfung zweifelsfrei festzustellen, dass keine Sitze im hinteren Bereich des Fahrzeuges vorhanden waren. Diese waren ausgebaut und nach Angaben des Beschuldigten mit Gurten versehen und konnte somit der Tatvorwurf nicht mit der strafrechtlichen Sicherheit aufrecht erhalten werden. Schlag... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.07.2012

TE UVS Steiermark 2007/01/23 30.11-116/2006

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Leoben vom 24.10.2006, Zahl: S 5376/06, wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 17.08.2006 um 11.15 Uhr in 8700 Leoben, auf der B 116, auf Höhe des StrKm 25.100 in Richtung stadtauswärts (richtig: stadteinwärts), den PKW mit dem amtlichen Kennzeichen gelenkt und habe sich als Lenker, obwohl es ihm zumutbar gewesen sei, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von ihm verwendete Fahrzeug den Vorschriften des Kraftfahrgese... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 23.01.2007

RS UVS Steiermark 2007/01/23 30.11-116/2006

Rechtssatz: Wird einem PKW-Lenker ein Verstoß nach § 12 Abs 1 KFG und § 4 Abs 2 KFG zur Last gelegt, da 1.) das Auspuffrohr vor dem hinteren Auspufftopf komplett abgerissen gewesen sei und am Boden gestreift habe, sowie 2.) durch den abgerissenen Auspuff auch bei sachgemäßem Betrieb übermäßiger Lärm entstanden sei, hat der Lenker nur ein einziges Delikt zu verantworten. So geht es sowohl im § 4 Abs 2 als auch im § 12 Abs 1 KFG um die Vermeidung von übermäßigem Lärm und werden im § 12 Abs 1... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 23.01.2007

TE UVS Steiermark 2006/06/06 30.6-50/2006

Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 04.01.2005, 15.35 Uhr, Gemeinde S, auf der B /Freiland, StrKm 56.9, als Zulassungsbesitzer des KFZ: LKW nicht dafür Sorge getragen, dass 1.) der Zustand bzw. die Ladung des genannten Kraftfahrzeuges den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspreche. Das Fahrzeug sei zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort von S B gelenkt worden, wobei festgestellt worden sei, dass am betroffenen Fahrzeug ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 06.06.2006

RS UVS Steiermark 2006/06/06 30.6-50/2006

Rechtssatz: Die Anhängekupplung eines Lastkraftwagens, die über die hintere Stoßstange hinausragt und mit der Einschränkung genehmigt wird, dass bei Fahrten ohne Anhänger die zugehörige Metallkugel abzunehmen ist, stellt ohne gezogenen Anhänger einen unzulässigen, weil vermeidbaren vorspringenden Fahrzeugteil dar, der bei Verkehrsunfällen schwere körperliche Verletzungen bewirken kann. Daher wird in diesem Fall die Übertretung nach § 4 Abs 2 dritter Satz KFG begangen. Hingegen bestimmt § 4... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 06.06.2006

TE UVS Tirol 2003/10/06 2003/13/110-5

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 08.11.2002 um 13.45 Uhr Tatort: Haiming, Bundesstraße B171, km 0124.200 Fahrzeug: Lastkraftwagen/Anhänger, IL-XY/IL-XY   1. Sie haben als Zulassungsbesitzer des angeführten KFZ nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw die Ladung des genannten KFZ den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das Fahrzeug wurde zum angeführten Zeitpunkt am angeführten... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 06.10.2003

RS UVS Tirol 2003/10/06 2003/13/110-5

Rechtssatz: Zu Mangel 2 (Fehlen des seitlichen Unterfahrschutzes am Anhänger) führte der Amtssachverständige aus, dass die laut Mängelkatalog einen schweren Mangel darstelle, welcher die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinträchtige. Der seitliche Unterfahrschutz ist für Anhänger mit einem Höchstgewicht von mehr als 3.500 kg seit dem 01.01.1992 vorgeschrieben (vgl § 1f Abs 2 KDV). Dieser Mangel kann während der Fahrt nur dann entstanden sein, wenn das Fahrzeug einen Unfall gehabt hätte. ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 06.10.2003

TE UVS Steiermark 2003/08/20 30.16-120/2002

Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 11.07.2001 um 10.10 Uhr auf der B 319, Gemeindegebiet F, Straßenkilometer 54,08, Fahrtrichtung R den Lastkraftwagen gelenkt und sich obwohl es ihm zumutbar gewesen sei, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von ihm verwendete Fahrzeug den Vorschriften des § 102 Abs 1 KFG in Verbindung mit den nach angeführten Gesetzesstellen der Kraftfahrgesetzes entspricht. So sei festgestellt... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 20.08.2003

RS UVS Steiermark 2003/08/20 30.16-120/2002

Rechtssatz: Der Vorhalt, wonach beim gelenkten LKW "Teile der Lärmabdeckung fehlten bzw lose waren (Lärmentwicklung) und dadurch eine Übertretung nach § 8 KDV begangen wurde", ist nicht ausreichend im Sinne des § 44a Z 1 VStG. So enthält § 8 KDV lediglich die allgemeine Aufzählung der jeweils höchstzulässigen Dezibelanzahl beim Betrieb der verschiedenen Kaftfahrzeugtypen, weshalb der angeführte Vorhalt diesbezüglich zu unpräzise ist. Aber auch für eine Subsumption unter die Bestimmung des ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 20.08.2003

TE UVS Niederösterreich 2003/05/08 Senat-HL-02-2033

Die Bezirkshauptmannschaft X hat gegen den Beschuldigten das angefochtene Straferkenntnis erlassen. Darin wurde ihm zur Last gelegt, dass er am ** ** **** um 16,45 Uhr im Ortsgebiet von F********** auf der L **** auf Höhe des Hauses Nr ** als Zulassungsbesitzer des Pkw HL **** nicht dafür gesorgt hat, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht; es hat folgenden kraftfahrrechtlichen Vorschriften nicht entsprochen: 1. es war vom Zulassungsbesitzer nicht dafür gesorgt, dass ei... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 08.05.2003

RS UVS Niederösterreich 2003/05/08 Senat-HL-02-2033

Rechtssatz: Einem verkehrsgeschulten Gendarmeriebeamten kann die Beurteilung zugemutet werden, ob durch den Betrieb eines KFZ übermäßiger Lärm entsteht. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 08.05.2003

TE UVS Niederösterreich 2002/11/22 Senat-HL-01-2047

Die Bezirkshauptmannschaft X hat gegen den Beschuldigten das angefochtene Straferkenntnis erlassen. Darin wurde ihm in den Punkten 1 und 2 zur Last gelegt, dass er am ** ** **** um **,** Uhr im Ortsgebiet von K************* auf der B *** bei Straßenkilometer **,*** aus Richtung T********* kommend als Lenker des Kombi W ***** dieses Fahrzeug gelenkt und somit in Betrieb genommen hat, ohne sich, obwohl dies zumutbar gewesen wäre, davon überzeugt zu haben, dass dieses von ihm gelenkte Fahrzeu... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 22.11.2002

RS UVS Niederösterreich 2002/11/22 Senat-HL-01-2047

Rechtssatz: Einem verkehrsgeschulten Sicherheitswachebeamten kann auch ohne Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel die Feststellung zugemutet werden, ob die Auspuffanlage eines KFZ infolge eines Defekts übermäßigen Lärm verursacht; umso mehr ist dies einem kraftfahrtechnischen Amtssachverständigen zuzumuten. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 22.11.2002

RS UVS Kärnten 2001/07/24 KUVS-1011/2/2001

Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 2 KFG müssen Kraftfahrzeuge und Anhänger so gebaut und ausgerüstet sein, dass durch ihren sachgemäßen Betrieb weder Gefahren für den Lenker oder beförderte Personen oder für andere Straßenbenützer noch Beschädigungen der Straße oder schädliche Erschütterungen noch übermäßiger Lärm, Rauch, übler Geruch, schädliche Luftverunreinigungen oder vermeidbare Beschmutzungen anderer Straßenbenützer oder ihrer Fahrzeuge entstehen. Der Zulassungsbesitzer hat gemäß § 103 Abs 1... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.07.2001

TE UVS Steiermark 1997/11/11 30.14-55/97

I.) Mit dem Straferkenntnis vom 12.3.1997 wurde dem Berufungswerber als zur Vertretung nach außen Berufenen und daher als gemäß § 9 VStG Verantwortlichen der Firma L Gisela KG, St. M 45, diese ist Zulassungsbesitzerin des LKW's mit dem Kennzeichen GU-2 FBU, unter Punkt 1. zur Last gelegt, er habe nicht dafür Sorge getragen, daß der Zustand bzw. die Ladung des genannten Kraftfahrzeuges den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das genannte Fahrzeug sei am 26.07.1995 um 12.00 Uhr in... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.11.1997

RS UVS Steiermark 1997/11/11 30.14-55/97

Rechtssatz: Eine ausreichende Konkretisierung einer Übertretung des aus mehreren Tatbeständen bestehenden § 4 Abs 2 KFG liegt nicht vor, wenn nur vorgehalten wird, daß "die Batterien des LKW an der linken Längsseite unter der Ladefläche ohne jegliche Abdeckung angebracht waren und somit überhaupt nicht gegen Witterungs- und sonstige Einflüsse geschützt gewesen seien. Die Pole hätten starke Oxydationen aufgewiesen." Es ist nämlich nicht zu erkennen, inwiefern einer der mehreren Tatbestände ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.11.1997

TE UVS Steiermark 1997/03/26 30.9-111/96

Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 28.05.1996, GZ.: 15.1 1995/3343, wurden dem Berufungswerber folgende Tatvorwürfe gemacht: "Sie haben es als Zulassungsbesitzer des LKW mit dem Kennzeichen MU - 7 IMC unterlassen, für dessen vorschriftsmäßige Verwendung zu sorgen, da anläßlich einer Kontrolle am 11.08.1995, um 11.00 Uhr, in Wörgl, Inntalautobahn, Strkm 0,80, festgestellt wurde, daß an der rechten Seite des Fahrzeuges der Name und die Anschrift des Zulassungsbesitzers nicht angeb... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 26.03.1997

RS UVS Steiermark 1997/03/26 30.9-111/96

Rechtssatz: Aus dem Ermittlungsverfahren ging nicht hervor, ob es beim LKW durch den großen Sprung in der Windschutzscheibe zu einer Sichtbeeinträchtigung oder zu eine Gefährdung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges gekommen war. In einem solchen Fall wären Vorhaltungen nach § 10 bzw. § 4 Abs 2 KFG innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist zu machen gewesen. Schlagworte Windschutzscheibe Sprung Betriebssicherheit Tatbestandsmerkmal mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 26.03.1997

TE UVS Steiermark 1996/07/17 30.6-43/96

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 25.12.1993 in der Zeit von 20.00 Uhr bis 20.05 Uhr in J., aus Richtung Hauptplatz kommend nach Richtung Murdorf fahrend als Lenker des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen JU 3UCE (PKW) 1.) das Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, obwohl auf der linken Seite die hintere Stoßstange ca. 10 cm vorsprang und dadurch eine Gefahr für andere Straßenbenützer bestand, 2.) das Kraftfahrzeug in B... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 17.07.1996

RS UVS Steiermark 1996/07/17 30.6-43/96

Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 102 Abs 1 i.V. mit § 4 Abs 2 KFG und § 1 a Abs 1 KDV liegt vor, wenn bei einem PKW auf der linken Seite die hintere, mit dem Fahrzeug fest verankerte Stoßstange 10 cm und scharfkantig in die Fahrbahn hineinragt. Damit wird die Gefahr schwerer körperlicher Verletzungen unabhängig von der Art des Unfalles offensichtlich erhöht, was der UVS auch ohne Beiziehung eines KFZ-technischen Sachverständigen beurteilen kann. Schlagworte Stoßstange Kanten Sachve... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 17.07.1996

RS UVS Steiermark 1995/09/25 30.16-223/94

Rechtssatz: Eine im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ausreichend präzise Tatbeschreibung der Übertretung des § 103 Abs 1 Z 1 i.V. mit § 4 Abs 2 KFG liegt bei der bloßen Feststellung, daß scharfkantige Teile an der Bordwand des LKWs hervorstanden, nicht vor. So enthält § 4 Abs 2 KFG als Tatbestandselement einerseits den ausdrücklichen Hinweis auf vermeidbare, andererseits auf unvermeidbare Teile, Kanten oder zusätzliche Vorrichtungen beim Fahrzeug, die im ersten Fall (vermeidbar) überhaupt nicht v... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 25.09.1995

RS UVS Kärnten 1994/01/24 KUVS-1607/5/93

Rechtssatz: Da eine Lautstärkenmessung eines Motorfahrrades durch den Nahfeldregelmesser ca 50 cm vom Auspuff entfernt stattzufinden hat und ein Streuwert bis zu 90 dB zulässig ist, ist der Beschuldigte dann exculpiert, wenn der Schallpegel des Betriebsgeräusches in einem Abstand von 40 cm vom Auspuff gemessen und der verwaltungsstrafrechtliche Lärmstärkevorwurf der erstinstanzlichen Entscheidung bereits mit 70 dB erhoben wurde (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.01.1994

TE UVS Wien 1992/02/20 03/14/392/92

Begründung: Im angefochtenen Straferkenntnis wird dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 26.9.1991, um 20.55 Uhr, in Wien 14, Linzer Straße - Kreuzung Hochsatzengasse, als Lenker des dem Kennzeichen nach bestimmten Kombi mit dem Kraftfahrzeug mehr Rauch und üblen Geruch verursacht, als bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb eines Kraftfahrzeuges unvermeidbar gewesen sei. Entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (Erkenntnis vom 17.6.1981, Zahl 03/3377/79... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 20.02.1992

RS UVS Wien 1992/02/20 03/14/392/92

Rechtssatz: Bei übermäßiger Lärm- oder Rauchentwicklung durch Kfz ist es essentiell, die konkrete Ursache zu ermitteln, nämlich ob technisches Gebrechen oder unsachgemäße Bedienung vorliegt, um das Verhalten unter §102 Abs1 KFG iVm §4 Abs2 KFG oder unter §102 Abs4 KFG richtig subsummieren zu können. Schlagworte Rauch, übler Geruch, Zustand, technisches Gebrechen, sachgemäßer Betrieb mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 20.02.1992

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