Norm: EO §259EO §382 Z1 II1EO §391 Abs1 IIAKFG §4 Abs2KFG §4 Abs4
Rechtssatz: Als Sicherungsmittel zur Vermeidung des Wertverlustes von Baumaschinen kommt ihre Verwahrung, nicht aber bloß die Herausgabe der Zulassungspapiere und Bedienungsschlüssel in Betracht. Entscheidungstexte 8 Ob 558/76 Entscheidungstext OGH 27.10.1976 8 Ob 558/76 Eur... mehr lesen...