Norm: AHG §1 BaAHG §1 Cd10AHG §1 FKFG 1955 §36 Abs1
Rechtssatz: Die Überprüfung eines "Ausgleichfahrzeuges" auf seine Verkehrstauglichkeit und Verkehrssicherheit bei Lenkung durch eine bestimmte Person seitens der MA 46, Wien (mittelbare Bundesverwaltung) und die Erstattung eines "technischen Gutachtens" über Verkehrseignung dieses Fahrzeuges (als Grundlage für die Zulassung zum Verkehr seitens der Polizeidirektion - Verkehrsamt) seitens der MA... mehr lesen...