Entscheidungen zu § 123 Abs. 2 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1996/10/23 96/03/0122

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe - jeweils unter näherer Angabe von Tatort und Tatzeit - 1.) sich trotz Aufforderung durch ein beeidetes Organ der öffentlichen Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, indem er aus dem fahrenden Gendarmeriefahrzeug gesprungen und in weiterer Folge geflüchtet sei, obwohl vermutet hätte werden können, daß er sich beim Lenken eines dem K... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.1996

RS Vwgh 1996/10/23 96/03/0122

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 lita;KFG 1967 §123 Abs2;
Rechtssatz: Für die Verwirklichung des Straftatbestandes des § 102 Abs 5 lit a KFG ist es unerheblich, ob sich das Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes (oder der Straßenaufsicht) gegenüber dem Beanstandeten legitmiert hat oder nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996030122.X03... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1996

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