Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 23. Februar 1998 auf Erteilung einer Fahrschulbewilligung für die Klassen A bis G gemäß § 108 Abs. 3 und § 109 Abs. 1 lit. e und Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der im Jahr 1943 geborene Beschwerdeführer sei österreichischer Staatsbürger und Fahrschullehrer für die Klassen A bis G. Der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §109 Abs1 lite;KFG 1967 §109 Abs2;KFG 1967 §116 Abs2;
Rechtssatz: Der Umstand, dass dem Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dem Erwerb der Fahrschullehrerberechtigung gemäß § 116 Abs. 2 KFG 1967 eine Befreiung vom Erfordernis des Besitzes eines in Österreich gültigen Reifezeugnisses gewährt worden sei, hat nicht zur Folge, dass bei ihm die persönlichen Voraussetzungen f... mehr lesen...