Begründung: I. 1. Den Antragsbehauptungen zufolge ist der Erstantragsteller Besitzer einer Fahrschule in Seekirchen, sein Sohn (der Zweitantragsteller) Besitzer einer Fahrschule in Salzburg. Der 72-jährige Erstantragsteller ist seinen Angaben zufolge aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit gehindert, den Betrieb seiner Fahrschule in Seekirchen selbst zu leiten. Sein deshalb gestellter Antrag, die Verwendung seines Sohnes als Leiter dieser Fahrschule zu bewilligen, wurde... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragKFG 1967 12. Novelle ArtI Z76KFG 1967 §109 Abs1 liti idF der 12. NovelleKFG 1967 §113 Abs3 idF der 12. Novelle
Leitsatz: Individualantrag auf Aufhebung des §109 Abs1 liti KFG 1967 idF
der 12. KFG-Nov. und des ArtII Z76 der 12. KFG-Nov. - betreffend
die Erteilung einer Fahrschulbewilligung sowie des §113 Abs3
l... mehr lesen...