Entscheidungen zu § 7 Abs. 7 SchPflG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/9/4 95/10/0111

Die Zweitbeschwerdeführerin und der Drittbeschwerdeführer - die Eltern der Erstbeschwerdeführerin - beantragten mit Eingabe vom 9. März 1995 bei der Leitung der Volksschule X die Aufnahme der nichtschulpflichtigen Erstbeschwerdeführerin in die erste Schulstufe dieser Volksschule. Die Leiterin der Volksschule X unterzog die Erstbeschwerdeführerin einem Test und traf daraufhin am 16. März 1995 schriftlich die Entscheidung, daß die Erstbeschwerdeführerin nicht vorzeitig in die erste ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.09.1995

RS Vwgh 1995/9/4 95/10/0111

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/05 Schulpflicht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;SchPflG 1985 §7 Abs1;SchPflG 1985 §7 Abs7;
Rechtssatz: Die Einholung des schulärztlichen oder amtsärztlichen Gutachtens nach § 7 Abs 7 SchPflG ist zwar - anders als die Einholung eines schulpsychologischen Gutachtens - nicht an die Zustimmung der Eltern (oder sonstigen Erziehungsberechtigten) gebunden, dies bedeutet aber nicht, daß ein ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.1995

RS Vwgh 1995/9/4 95/10/0111

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/05 Schulpflicht
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;SchPflG 1985 §7 Abs1;SchPflG 1985 §7 Abs7;
Rechtssatz: Ohne Einholen eines schulärztlichen oder amtsärztlichen Gutachtens durch den Bezirksschulrat gemäß § 7 Abs 7 SchPflG darf eine vorzeitige Aufnahme in die erste Schulstufe nach § 7 Abs 1 SchPflG nicht bewilligt werden. Eigene Angaben der Antragsteller (Eltern oder sonstige Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.1995

RS Vwgh 1995/9/4 95/10/0111

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/05 Schulpflicht
Norm: AVG §52;SchPflG 1985 §7 Abs2;SchPflG 1985 §7 Abs7;
Rechtssatz: Das schulärztliche oder amtsärztliche Gutachten nach § 7 Abs 7 SchPflG iVm §7 Abs 2 SchPflG hat sich auf die Frage der körperlichen oder geistigen Überforderung des Kindes zu beziehen. Ein (positives) Gutachten über die Schulreife kann nicht allein aufgrund der Behauptungen der Eltern (oder sons... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.1995

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