Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Beschwerdeabteilung des Österreichischen Patentamtes vom 31. August 1994 wurden die von der Beschwerdeführerin am 31. August 1992 eingereichten zwei Musteranmeldungen abgewiesen. Zur Begründung: wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe in einer Sammelmusteranmeldung zunächst zehn Muster angemeldet, i... mehr lesen...
Index: 26/02 Markenschutz Musterschutz
Norm: MuSchG 1990 §1 Abs1;MuSchG 1990 §1 Abs2;MuSchG 1990 §12 Abs2;MuSchG 1990 §12 Abs4;MuSchG 1990 §2 Abs1;MuSchG 1990 §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/20 94/04/0097 1
(hier: die besondere Gestaltung einer auf beliebigen
Trägerobjekten anzubringenden Stickerei, also eines "Designs"
unterliegt nicht dem § 1 MuSchG 1990). Stammrechtssatz Als gewerbliches Erz... mehr lesen...