Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 17.07.2019 schrieb die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) die Übertragungskapazität „ XXXX 93,2 MHz“ gemäß § 13 PrR-G aus. 2. Binnen offener Frist langten bei der belangten Behörde der Antrag der XXXX (im Folgenden „beschwerdeführende Partei“) auf Zuordnung der ausgeschriebenen Übertragungskapazität zur Erweiterung ihres bestehenden Versorgungsgebietes „ XXXX 104,2 MHz“, der Antrag der XXXX (im F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX wurde der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) durch die XXXX zu einem Antrag zur Erlangung einer Rundfunkzulassung mitgeteilt, dass die XXXX mit Sitz in XXXX der Anteile (und XXXX der Stimmrechte) an ihrer indirekten Alleingesellschafterin, der XXXX , erworben habe. Davon habe der Konzern am XXXX Kenntnis erlangt. 2. Die XXXX ist auch indirekte Alleingesellschafterin der hier beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 15.07.2019 wurde der Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden „belangte Behörde“) durch die XXXX zu einem Antrag zur Erlangung einer Rundfunkzulassung mitgeteilt, dass die XXXX . mit Sitz in Mailand 9,6% der Anteile (und 9,9% der Stimmrechte) ihrer indirekten Alleingesellschafterin, der XXXX , erworben habe. Davon habe der Konzern am 29.05.2019 Kenntnis erlangt. 2. Die XXXX ist auch indirekte Alleingesellsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.09.2017 wurde in dem vom Österreichischen Rundfunk (im Folgenden ORF) betriebenen österreichweiten Hörfunkprogramm Ö1 ein Beitrag gesendet, in dem ein Auszug einer Tonaufzeichnung einer Veranstaltung mit dem Hinweis wiedergegeben wurde, dass diese Aufzeichnung auf der Ö1-CD "Ist die schwarze Köchin da? - Alt sein für Anfänger" verfügbar sei. Wegen der Sendung dieses Beitrages sah die Kommunikationsbehörde Austria (im Folgenden belangte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem hier angefochtenen Bescheid spricht die Kommunikationsbehörde Austria - "KommAustria" (im Folgenden belangte Behörde) über Folgendes ab: "1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter gemäß § 60, § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G), BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 86/2015, fest, dass die XXXX als Anbieterin des a... mehr lesen...