Der beschwerdeführende Verein stellte am 20. Juni 1988 bei der belangten Behörde den Antrag, der nicht konfessionellen Privatschule "Freie Waldorfschule Linz" die zur Erfüllung des Lehrplanes erforderlichen 27 Lehrerplanstellen (der in einer Beilage näher konkretisierten Kategorien) oder ersatzweise die zur Finanzierung der Planstellen erforderlichen Geldmittel zuzuweisen. Die belangte Behörde wies diesen Antrag mit Bescheid vom 9. August 1988 gemäß § 21 iVm § 23 Abs. 2 lit. c des Pri... mehr lesen...
Index: 70/08 Privatschulen
Norm: PrivSchG 1962 §19 Abs1;PrivSchG 1962 §19 Abs2;PrivSchG 1962 §19 Abs3;PrivSchG 1962 §21 Abs3;
Rechtssatz: § 21 Abs 3 PrivSchG verweist ausdrücklich (nur) auf § 19 Abs 1 leg cit; hätte der Gesetzgeber den nicht konfessionellen Privatschulen einen Anspruch auf Geldersatz im Fall der "Unmöglichkeit" der Zuweisung eines Lehrers einräumen wollen, wäre die Beschränkung des Verweises auf ... mehr lesen...