Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (kurz: "Beschwerdeführerin") teilte der Post-Control-Kommission (kurz: "belangte Behörde" oder "PCK") mit Schreiben vom 02.02.2017 mit, demnächst eine Online Briefmarke anbieten zu wollen und legte ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: "AGB") dazu vor. Es handle sich dabei um eine weitere Möglichkeit der Freimachung. Dies stelle eine weitere Alternative zu bereits existierenden Arten der Freimachung dar. Aus Sicht der Besc... mehr lesen...