Im Zuge eines gegen SE durchgeführten Finanzstrafverfahrens wurde bei diesem am 18. Dezember 2000 morgens eine Hausdurchsuchung durchgeführt, bei welcher er mitteilte, dass sich Buchhaltungsunterlagen beim Beschwerdeführer, einem selbstständigen Buchhalter, befänden. Unmittelbar darauf erteilte der Spruchsenatsvorsitzende mündlich einen Hausdurchsuchungsbefehl betreffend die Büroräumlichkeiten des Beschwerdeführers. Eine schriftliche Ausfertigung des Hausdurchsuchungsbefehls wurde den... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin reiste am 18. Oktober 1998 aus Johannesburg in Südafrika kommend beim Zollamt Flughafen Wien nach Österreich ein. Bei Benutzung des sogenannten Grünkanals wurde von einem Organ des Zollamtes eine Zollkontrolle durchgeführt. Die Frage nach mitgeführten Waren wurde von der Beschwerdeführerin verneint. Bei der anschließenden Gepäckskontrolle wurde eine Rechnung über einen Ring im Wert von ZAR 26.000,-- vorgefunden. Hierauf händigte die Beschwerdeführerin dem Z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §127 Abs2;FinStrG §145;FinStrG §157;FinStrG §58 Abs2 litb;FinStrG §62 Abs2 lita;MRK Art6 Abs1;VwGG §39 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Die Beschuldigte hatte gemäß § 58 Abs 2 lit b FinStrG das Recht, die Fällung des Erkenntnisses durch einen Spruchsenat (hier: in ihrem Einspruch gegen die Strafverfügung) zu bea... mehr lesen...
Zum Sachverhalt wird auf das hg. Erkenntnis vom 31. Mai 1995, Zl. 93/16/0134, verwiesen, mit dem die Beschwerde gegen die im Instanzenzug ergangene Beschlagnahme eines Personenkraftwagens abgewiesen worden ist. In diesem Beschwerdefall war der Beschwerdeführer einer Eingangsabgabenhinterziehung im Sinne des § 35 Abs. 2 FinStrG, begangen durch die zu Unrecht erfolgte Inanspruchnahme des formlosen, sicherstellungsfreien Vormerkverkehrs hinsichtlich eines Personenkraftwagens, verdächtigt... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §58 Abs2 litb;MRK Art6;
Rechtssatz: Dem Spruchsenat nach § 58 Abs 2 lit b FinStrG kommt Tribunalqualität iSd Art 6 MRK zu (Hinweis E 27.10.1988, 88/16/0146, VwSlg 6363 F/1988). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995160287.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aus dem Beschwerdeinhalt ergibt sich in Übereinstimmung mit der vorgelegten Ausfertigung der angefochtenen Berufungsentscheidung und der gemäß § 35 Abs. 2 VwGG eingeholten Stellungnahme der belangten Behörde folgender unstrittiger Sachverhalt: Dem Beschwerdeführer wurde am 18. November 1991 wegen versuchter Hinterziehung von Eingangsabgaben (betreffend einen marokkanischen Teppich, dessen Kaufpreis der Beschwerdeführer bei der Verzollung nur mit Marokkanische Dinar 2.760,-- erklär... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §58 Abs2 litb;FinStrG §64 Abs2;
Rechtssatz: Die Sanierungswirkung des § 64 Abs 2 erster Satz FinStrG erfaßt auch jene Fälle, in denen ohne Änderung der Sachlage die Unzuständigkeit des Spruchsenates von Anfang an gegeben war, wie eben auch im Falle des Fehlens einer rechtzeitigen Antragstellung gemäß § 58 Abs 2 lit b FinStrG (Hinweis: Sommergruber... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde in einem nach der Beschwerdebehauptung nicht rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren mit der durch Hinterlegung am 13. Jänner 1994 zugestellten Erledigung des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 5. Jänner 1994 zum Strafantritt der Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen und 4 Stunden gemäß § 175 Abs. 2 FinStrG aufgefordert. In der Folge wurde der Beschwerdeführer festgenommen und war vom 20. April 1994 bis 25. April 1994 in Haft. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art131a;B-VG Art144;FinStrG §58 Abs2;FinStrG §62 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Soweit in der Beschwerde die Aufforderung zum Strafantritt, weiters die zur Einleitung des Strafvollzugs erfolgte Festnahme und Einlieferung in ein Gefangenenhaus sowie der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe... mehr lesen...
Wie in der Beschwerde zum Sachverhalt ausgeführt wird, wurde der Beschwerdeführer mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt für den ersten Bezirk in Wien als Organ des Finanzamtes für Körperschaften in Wien mit Erkenntnis vom 8. September 1994, zugestellt dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers am 7. November 1994, des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG schuldig erkannt. Die Beschwerdefrist endete - wie vom Beschwerdeführer klargestellt wird - am 7. Dez... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §156 Abs1;FinStrG §58 Abs2;FinStrG §72 Abs1 litc; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/12, S 911-912;
Rechtssatz: Der erstinstanzliche Zurückweisungsbescheid (Zurückweisung der Berufung gegen die Entscheidung des Spruchsenates beim Finanzamt) wurde keineswegs vom "Amtsbeauftragten", sondern vielmehr vom Finanzamt für Körperschaften al... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §156 Abs1;FinStrG §156 Abs2;FinStrG §58 Abs2;FinStrG §85 Abs2;FinStrG §89 Abs5; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/12, S 911-912;
Rechtssatz: Der Vorsitzende des Spruchsenates kann nur im Rahmen bestimmter Handlungen des Untersuchungsverfahrens (zB Festnahmeanordnung iSd § 85 Abs 2 FinStrG, Bescheide betreffend Beschlagnahme iSd § 8... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Gesellschafter einer OHG, aus der er mit Wirkung vom 31. Juli 1977 austrat. In der Folge kam es zu einem jahrelangen Rechtsstreit betreffend die Höhe jenes Betrages, der dem Beschwerdeführer für die Abtretung seiner Gesellschaftsrechte zustand. Der Beschwerdeführer erhielt im Laufe dieses Rechtsstreites verschiedene Zahlungen, die er zur Gänze als Akontozahlungen auf sein Auseinandersetzungsguthaben ansah. Im Rahmen einer Betriebsprüfung für die Jahre 1979... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs1 lita;FinStrG §124 Abs1;FinStrG §136;FinStrG §58 Abs2;FinStrG §82 Abs3;
Rechtssatz: Für die Einstellung eines Finanzstrafverfahrens im Zuge des Untersuchungsverfahrens ist das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz auch dann zuständig, wenn infolge der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages die Durchführung der mündlichen Verhandlun... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §146 Abs1FinStrG §58 Abs2FinStrG §62 Abs2MRK Art6 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 202;
Rechtssatz: Jeder Besch hat die Möglichkeit, seinen Anspruch auf Durchführung eines ordentlichen Strafverfahrens iSd Art 6 MRK schon durch die Nichtabgabe der Einverständniserklärung nach § 146 Abs 1 FinStrG wa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §58 Abs2;FinStrG §62 Abs2;
Rechtssatz: In Finanzstrafsachen ist entweder die Kompetenz der Finanzstrafsenate zwingend vorgesehen oder es ist in allen anderen Fällen (sowohl bei Finanzvergehen als auch bei Ordnungswidrigkeiten) in die Hand der Parteien gegeben, sowohl in erster als auch in zweiter Instanz das Strafverfahren vor einen Senat zu bring... mehr lesen...
Index: Finanzstrafrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §58 Abs2 litb
Rechtssatz: Unter "Beginn der mündlichen Verhandlung" gem § 58 Abs 2 lit b FinStrG kann nur der Beginn der mündlichen Verhandlung vor der zuständigen Behörde gemeint sein. Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von BescheidenRechtskraft VwRallg9/3 Eur... mehr lesen...
Index: Finanzstrafrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §124 Abs1FinStrG §124 Abs2FinStrG §58 Abs2 litaFinStrG §64 Abs2
Rechtssatz: Anders als der Spruchsenat gem § 64 Abs 2 FinStrG hat die monokratisch besetzte Finanzstrafbehörde erster Instanz die Grenzen ihrer Zuständigkeit einschränkungslos jederzeit von Amts wegen wahrzunehmen. Durch die (von ihr) verkündete (Teileinstellung) Einst... mehr lesen...