Das Zollamt Innsbruck erließ am 29. Juni 1993 eine Erledigung folgenden Inhalts: "Bescheid über die Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) Gegen Herrn Dr. G (= Beschwerdeführer), wohnhaft in W, wird das Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht besteht, daß er ab dem Jahre 1992 Scandium und Osmium ausländischer Herkunft, auf welches Eingangsabgaben in derzeit unbekannter Höhe entfällt,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §172 Abs2;FinStrG §83;FinStrG §89;
Rechtssatz: Weder die Bestimmungen über die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages (§ 172 Abs 2 FinStrG) noch die über die Beschlagnahme (§ 89 FinStrG) knüpfen in einer solchen Weise an die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, daß daraus auf den Bescheidcharakter derselben geschlossen werden könnte (Hinweis ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 6. Oktober 1989 teilte das Finanzamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz dem Beschwerdeführer mit, daß gegen ihn das Finanzstrafverfahren eingeleitet werde, weil der Verdacht bestehe, daß er fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen für das Jahr 1986 Abgaben in näher bezeichnetem Umfang verkürzt und damit ein Finanzvergehen nach § 34 Abs. 1 FinStrG begangen habe. Die vom Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen53 Wirtschaftsförderung56/02 Verstaatlichte Banken
Norm: AbgEO §78;BAO §232;FinStrG §172 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83;KWG 1979 §23 Abs2 Z1 idF 1986/325;KWGNov 1986;
Rechtssatz: Anders als die Bestimmung des § 23 Abs 2 Z 1 KWG idF der KWGNov 1986 knüpft die
Norm: des § 172 Abs 2 FinStrG an die Einleitung eines Strafverfahrens nic... mehr lesen...