Entscheidungen zu § 4 Abs. 2 ASVG

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Entscheidungen 1-6 von 6

RS UVS Kärnten 2013/05/13 KUVS-1028/11/2012

Rechtssatz: Die Abgrenzung eines Vorstellungsgespräches von einer Arbeitsleistung, die den Beginn eines (an sich von den Parteien insoweit auch gewollten) Arbeitsverhältnisses markiert, hat nach objektiven Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Übung des redlichen Verkehrs zu erfolgen. Dem Arbeitgeber ist es nicht verwehrt, sich bei einem Vorstellungsgespräch davon zu überzeugen, ob der Bewerber die für die in Aussicht genommene Stelle erforderlichen Kenntnisse besitzt, wozu auch kurze... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.05.2013

RS UVS Oberösterreich 2011/07/22 VwSen-252670/2/Gf/Mu

Rechtssatz: Eine bloße, ohnehin ? wie in § 1152 ABGB ? schon von Gesetzes wegen gewissen Einschränkungen unterliegende Vermutung dahin, dass bezüglich eines konkreten Dienstverhältnisses ein angemessenes Entgelt bedungen wurde, reicht per se nicht dafür aus, um mit der für ein Verwaltungsstrafverfahren erforderlichen Gewissheit vom Vorliegen einer Entgeltlichkeit und damit eines Dienstverhältnisses iSd § 4 Abs2 ASVG ausgehen zu können; vielmehr bedarf es hierfür auch entsprechend konkreter... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 22.07.2011

RS UVS Oberösterreich 2011/04/15 VwSen-252760/6/Gf/Mu

Rechtssatz: Dass ein schon zu einem früheren Zeitpunkt, nämlich im September 2010, für eine im Dezember 2010 erfolgte stundenweise "Nachleistung" entrichteter Lohn als "Entgelt" anzusehen ist, ist deshalb zu bejahen, weil § 4 Abs2 ASVG schon seiner Textierung nach lediglich darauf abstellt, dass die Beschäftigung überhaupt "gegen Entgelt" erfolgt; ob die Zahlung des Entgelts schon vor dem Beginn der Beschäftigung, erst nach deren Ende oder gleichzeitig bzw in einem engen zeitlichen Nahever... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.04.2011

RS UVS Oberösterreich 2011/04/15 VwSen-252760/6/Gf/Mu

Rechtssatz: Während die faktische Entgeltlichkeit bloß ein Tatbestandsmerkmal (neben mehreren anderen) darstellt, damit eine Beschäftigung auch als eine solche iSd § 4 Abs2 ASVG zu qualifizieren ist, bilden dem gegenüber die Beschäftigung bzw das Bestehen eines Entgeltanspruches jeweils ein konstitutives Element für den Versicherungsschutz, sodass auf Grund dieser jeweils unterschiedlichen rechtsystematischen Funktionen auch deren Ungleichbehandlung dahin, dass eine spätere Dienstnehmersch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.04.2011

RS UVS Oberösterreich 2011/04/15 VwSen-252760/6/Gf/Mu

Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt von § 33 Abs1, § 10 Abs1 und § 11 Abs1 ASVG ergibt sich insgesamt, dass das Bestehen der Sozialversicherung ? und damit auch die sich daran knüpfende Meldepflicht ? eng an den Entgeltanspruch gebunden ist: Fallen das Ende der Beschäftigung und das Ende des (vertraglichen) Entgeltanspruches auseinander, so ist allein letzterer Zeitpunk für die Beendigung des Versicherungsverhältnisses maßgebend. Somit kann also zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer ? mit der... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.04.2011

RS UVS Kärnten 1997/06/27 KUVS-699-728/8/96

Rechtssatz: Da die Begriffe des Dienstnehmers und des Dienstgebers als relative Begriffe auf der Vergleichung des einen mit dem anderen beruhen und daher dieselbe Vergleichsbasis einnehmen müssen, ist die Eigenart des Dienstgebers im Sinne des ASVG durch das Korrelat persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gekennzeichnet. Die Begriffe des Dienstgebers und des Dienstnehmers im Sinne des ASVG gelten für jeden Lebensbereich, in dem entgeltliche Dienste in persönlicher und wirtschaftlic... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.06.1997

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