Norm: ASVG §223 Abs1 Z1ASVG §253 Abs1BSVG §121 Abs1GSVG §113 Abs1 Z1GSVG idF 19.GSVGNov BGBl 1993/336 §130 Abs1
Rechtssatz: Die Anspruchsvoraussetzung "Erreichung eines bestimmten Lebensalters" beruht auf der Zweckbestimmung der Pensionsversicherung, einen Ersatz für den durch das Absinken der Arbeitskraft bedingten Entfall des Arbeitseinkommens zu schaffen. Entscheidungstexte 10 ObS 2315/96f ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT DER ANGESTELLTEN vom 23. 8. 1990 wurde der Antrag des am 19. 3. 1920 geborenen Klägers vom 3. 5. 1990 auf Zuerkennung einer Alterspension gemäß § 270 ASVG iVm § 253 ASVG abgelehnt. In der
Begründung: wurde darauf verwiesen, daß der Kläger am Stichtag 1. 6. 1990 in der Pensionsversicherung nach dem FSVG pflichtversichert gewesen sei. Mit der dagegen erhobenen rechtzeitigen Klage begehrt der Kläger die Zuerk... mehr lesen...
Norm: ASVG idF BGBl 1986/111 §253 Abs1FSVG §2
Rechtssatz: Obwohl in der Aufzählung des § 253 Abs 1 ASVG aF das FSVG nicht ausdrücklich angeführt ist, sind die erst durch das FSVG in die Sozialversicherung nach dem GSVG einbezogenen freiberuflich selbständig Erwerbstätigen nicht ausgenommen. Die im § 2 Abs 1 FSVG genannten Personengruppen sind daher, sofern sie gemäß § 2 Abs 2 FSVG in die Pflichtversicherung einbezogen sind, als nach dem GSVG pf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Vertragsbedienstete des L*** S***. Ab 1.8.1978 wurde sie dem Landestheater Salzburg zur Einarbeitung in die Funktion des Verwaltungsdirektors (Verwaltungsleiters) zugewiesen und vom Theaterausschuß mit Beschluß vom 12.7.1979 zum Verwaltungsdirektor des Salzburger Landestheaters bestellt. Das Landestheater Salzburg wird auf Grund einer Vereinbarung zwischen Land und Stadt S*** (gemeinsam) betrieben. Das leitende Organ des Landestheaters ist der... mehr lesen...
Norm: ASVG §94ASVG §223 Abs2ASVG §253 Abs1ASVG §270
Rechtssatz: Die besondere Voraussetzung, daß am Stichtag keine Pflichtversicherung bestehen darf, findet, den Erläuterungen zum Stammgesetz folgend, ihre
Begründung: darin, daß das ASVG ausreichende Leistungen sichert und daher die Berechtigung gibt, "vom Versicherten zu verlangen, daß er nicht jüngeren Arbeitskräften einen Arbeitsplatz durch weiteres Verbleiben in seiner bisher innegehabten pe... mehr lesen...
Norm: ASVG §33ASVG §253 Abs1
Rechtssatz: Wie immer man kurzfristige Lösungen des Dienstverhältnisses zu Erlangung einer Alterspension im Einvernehmen mit dem Dienstgeber sozialversicherungsrechtlich beurteilt, so kann jedenfalls nicht zweifelhaft sein, daß der Dienstnehmer nicht berechtigt ist, sich selbst als Pflichtversicherter abzumelden und nach Ablauf eines Monats wieder anzumelden, ohne mit dem Dienstgeber eine Vereinbarung zu treffen ode... mehr lesen...