Norm: ASVG §260ASVG idF BGBl Nr 189/1955 §252 Abs1JWG idF BGBl Nr 161/1989 §28JWG idF BGBl Nr 161/1989 §29
Rechtssatz: Es spricht also alles dafür, die Unterbringung des Stiefkindes in einer fremden Familie oder in einem Heim im Rahmen einer Erziehungshilfe nach § 9 JWG1954 als Maßnahme auf „Anordnung der Jugendfürsorge" zu verstehen. Dieses Auslegungsergebnis trifft auch auf den Fall zu, dass sich ein Stiefkind nunmehr auf Grund einer freiwill... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs1 Z5ASVG §260
Rechtssatz: Durch die Zitierung "Kinder iSd § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2" im § 260 ASVG wurde das Entstehen eines Waisenpensions(renten)anspruches der Enkel ausdrücklich ausgeschlossen, was schon den Gesetzesmaterialien eindeutig zu entnehmen ist. Dieser Ausschluss ist nicht gleichheitswidrig. Entscheidungstexte 10 ObS 360/01s Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs1 Z5ASVG §260
Rechtssatz: Durch die Zitierung "Kinder iSd § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2" im § 260 ASVG wurde das Entstehen eines Waisenpensions(renten)anspruches der Enkel ausdrücklich ausgeschlossen, was schon den Gesetzesmaterialien eindeutig zu entnehmen ist. Dieser Ausschluss ist nicht gleichheitswidrig. Entscheidungstexte 10 ObS 360/01s Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Waisenrente des Stiefkindes kann nicht entzogen werden, wenn es nach dem Tod des Stiefvaters bei einem Arbeitsunfall und neuer Verehelichung der Mutter wieder zum leiblichen Vater zieht, dem auch vom Pflegschaftsgericht die Pflege und Erziehung übertragen wird. Entscheidungstexte 8 Rs 222/96t Entscheidungstext OLG Wien 04.02.1997 8 Rs 222/96t mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 19.3.1991 wurde der Anspruch der Klägerin auf Witwenpension nach dem am 30.12.1990 verstorbenen Versicherten Anton K***** ab 30.12.1990 anerkannt und ausgesprochen, daß der Anspruch mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem sich die Klägerin wieder verehelicht, erlischt, spätestens jedoch mit dem Ablauf von 30 Kalendermonaten, beginnend mit dem Monatsersten nach dem Todestag des Versicherte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger befindet sich wegen der Folgen eines Arbeitsunfalles vom 10.8.1987 seit 14.1.1988 ständig im Pflegeheim S*****. Mit Bescheid vom 3.9.1990 setzte die beklagte Partei die für die Folgen des Arbeitsunfalles gewährte Versehrtenrente des Klägers vom 1.9.1990 an nach § 97 Abs 3 ASVG iVm den §§ 207 und 252 Abs 1 leg cit wegen Entziehung des Kinderzuschusses für das Stiefkind Dominik-Peter herab, weil wegen des langen Aufenthaltes des Versicherten im Pflege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 24.3.1964 geborene Sohn des Klägers Andreas maturierte im Juni 1982. Vom September 1982 bis Oktober 1984 besuchte er das Kolleg Electroniktechnik in Wien. In der Zeit vom 1.10.1984 bis 31.5.1985 leistete er den ordentlichen Zivildienst ab. Im Juni 1985 war er als Sanitäter beim Roten Kreuz in Wien tätig und arbeitete von August 1985 bis Oktober 1989 als technischer Angestellter bei einem Unternehmen in Wien. Mit dem Wintersemester 1989/90 nahm er das Stud... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 6.8.1965 geborene Kläger bezog seit dem Tod seines Vaters am 14.1.1972 bis zum 31.8.1983 und vom 1.6.1984 bis zum 31.7.1987 eine Waisenpension von der beklagten Partei. Mit Bescheid vom 13.1.1988 wurde ihm diese gemäß § 99 Abs 1 ASVG mit 1.8.1987 entzogen. Der Kläger ließ diesen Bescheid unbekämpft, beantragte aber mit Schreiben vom 23.9.1988 (bei der beklagten Partei eingelangt am 3.10.1988) sinngemäß die (Weiter-)Gewährung der Waisenpension unter Hinw... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs1 Z4
Rechtssatz: Wenngleich Stiefkinder nur dann als Kinder gelten, wenn sie mit dem Versicherten "ständig" in Hausgemeinschaft leben, so wird doch ein bestimmtes Mindestmaß der Dauer dieser Hausgemeinschaft nicht verlangt, weshalb es ausreicht, daß die Stiefkinder vom Zeitpunkt der Eheschließung der Mutter mit dem Versicherten bis zu dessen tod in Hausgemeinschaft lebten, wobei das durch mehrere Jahre bestehende Vorliegen ei... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs1 Z4
Rechtssatz: Wesentlich für eine Hausgemeinschaft ist nicht die Wohnungsgemeinschaft, sondern das Bestehen einer wirtschaftlichen und finanziellen Interessengemeinschaft, wobei es keine Rolle spielt, ob die Mittel nur von einem oder von allen Gemeinschaften getragen werden. Es kommt auf die Zielsetzung an, die Kosten der Lebenshaltung durch Zusammenwirtschaften zu vermindern. Sieht man die Hausgemeinschaft als solche wirt... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs1 Z4
Rechtssatz: Wenngleich Stiefkinder nur dann als Kinder gelten, wenn sie mit dem Versicherten "ständig" in Hausgemeinschaft leben, so wird doch ein bestimmtes Mindestmaß der Dauer dieser Hausgemeinschaft nicht verlangt, weshalb es ausreicht, daß die Stiefkinder vom Zeitpunkt der Eheschließung der Mutter mit dem Versicherten bis zu dessen tod in Hausgemeinschaft lebten, wobei das durch mehrere Jahre bestehende Vorliegen ei... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs1 Z4
Rechtssatz: Wesentlich für eine Hausgemeinschaft ist nicht die Wohnungsgemeinschaft, sondern das Bestehen einer wirtschaftlichen und finanziellen Interessengemeinschaft, wobei es keine Rolle spielt, ob die Mittel nur von einem oder von allen Gemeinschaften getragen werden. Es kommt auf die Zielsetzung an, die Kosten der Lebenshaltung durch Zusammenwirtschaften zu vermindern. Sieht man die Hausgemeinschaft als solche wirt... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs1 Z2
Rechtssatz: Auch finanzielle
Gründe: können grundsätzlich die Voraussetzungen des unabwendbaren Hindernisses herstellen. Dabei ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen. Schulfreifahrt, Gratisschulbücher, Schülerbeihilfen und Studienbeihilfen sind zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 10 ObS 3/89 Entscheidungstext OGH 10.09.1989 10 ObS 3/89 Verö... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs1 Z2
Rechtssatz: Auch finanzielle
Gründe: können grundsätzlich die Voraussetzungen des unabwendbaren Hindernisses herstellen. Dabei ist allerdings ein strenger Maßstab anzulegen. Schulfreifahrt, Gratisschulbücher, Schülerbeihilfen und Studienbeihilfen sind zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 10 ObS 3/89 Entscheidungstext OGH 10.09.1989 10 ObS 3/89 Verö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 21. August 1961 geborene Klägerin, die damals mit ihren Eltern in Gallneukirchen wohnte, besuchte bis 1975 die Hauptschule und von 1975 bis 1978 die Handelsschule. Anschließend besuchte sie die Krankenpflegeschule, die sie 1981 mit dem Diplom abschloß. Von 1981 bis 1986 war sie als Krankenschwester tätig. Im November 1986 legte sie die Berufsreifeprüfung ab und studiert seither Medizin an der Universität Wien. Die beklagte Partei gewährte der Klägerin a... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs1 Z2
Rechtssatz: Fassung vor SozRÄG 88 gemäß Art VI 13 weiterhin anzuwenden wenn das achtzehnte Lebensjahr vor 01.01.1988 vollendet wurde. Entscheidungstexte 10 ObS 3/89 Entscheidungstext OGH 10.01.1989 10 ObS 3/89 Veröff: SSV-NF 3/7 10 ObS 152/89 Entscheidungstext OGH 09.05.1989 10 ObS 152/89 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs1 Z2
Rechtssatz: Fassung vor SozRÄG 88 gemäß Art VI 13 weiterhin anzuwenden wenn das achtzehnte Lebensjahr vor 01.01.1988 vollendet wurde. Entscheidungstexte 10 ObS 3/89 Entscheidungstext OGH 10.01.1989 10 ObS 3/89 Veröff: SSV-NF 3/7 10 ObS 152/89 Entscheidungstext OGH 09.05.1989 10 ObS 152/89 ... mehr lesen...