Norm: ASVG §162 Abs1 Satz3MSchG §3 Abs3
Rechtssatz: Auch der Bezieherin einer Leistung nach dem KBGG steht bei Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Freistellungszeugnisses nach § 3 Abs 3 MSchG ein vorgezogenes Wochengeld zu, da sie in gleicher Weise wie eine von einem Beschäftigungsverbot betroffene erwerbstätige Dienstnehmerin nicht mehr in der Lage war, ohne Gefährdung ihres Lebens und ihrer Gesundheit bzw des Lebens und der Gesundheit ihr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 26.1.1981 geborene Klägerin war bei der Trenkwalder Personaldienst GmbH zuletzt im Zeitraum vom 20.8.2007 bis 26.12.2007 als Arbeiterin beschäftigt. Vom 27.12.2007 bis 4.1.2008 bezog die Klägerin Arbeitslosengeld, vom 5.1.2008 bis 5.2.2008 Krankengeld, vom 6.2.2008 bis 27.2.2008 Arbeitslosengeld, vom 28.2.2008 bis 17.3.2008 Krankengeld. Vom 18.3.2008 bis 17.12.1008 bezog die Klägerin aufgrund der am 22.10.2008 erfolgten Geburt ihrer Tochter L***** Wocheng... mehr lesen...
Norm: ASVG §122 Abs3ASVG §162 Abs1ASVG §162 Abs5 Z3
Rechtssatz: Die Klägerin, die schon aufgrund der dem Kinderbetreuungsgeld-Bezug zugrunde liegenden Entbindung einen Anspruch auf Wochengeld hatte, fällt nicht unter die Ausschlussbestimmung des § 162 Abs 5 Z 3 ASVG. Entscheidungstexte 10 ObS 133/06s Entscheidungstext OGH 03.10.2006 10 ObS 133/06s ... mehr lesen...
Norm: ASVG §162 Abs1 Z2ASVG §162 Abs1MuttSchG §3 Abs3
Rechtssatz: Für einen Zeitraum, für den ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Abs 3 MuttSchG bestand, gebührt kein Wochengeld, wenn der Versicherten für diese Zeit von ihrem Dienstgeber, wenn auch ohne primären rechtlichen Anspruch, die vollen Dienstbezüge tatsächlich ausgezahlt wurden. Entscheidungstexte 10 ObS 213/92 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ASVG §162 Abs1 Z2ASVG §162 Abs1MuttSchG §3 Abs3
Rechtssatz: Für einen Zeitraum, für den ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Abs 3 MuttSchG bestand, gebührt kein Wochengeld, wenn der Versicherten für diese Zeit von ihrem Dienstgeber, wenn auch ohne primären rechtlichen Anspruch, die vollen Dienstbezüge tatsächlich ausgezahlt wurden. Entscheidungstexte 10 ObS 213/92 Entscheidungste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stand vom 1.Oktober 1985 bis 30.September 1986 in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis als Angestellte beim Sozialhilfeverband Kärnten. (Während dieses Dienstverhältnisses wurde sie schwanger.) Die Achtwochenfrist vor der voraussichtlichen Entbindung hätte am 29.Oktober 1986 begonnen. Auf Grund des Zeugnisses eines Amtsarztes durfte die Klägerin jedoch schon ab 8. August 1986 nicht mehr beschäftigt werden, weil Mutter und Kind gefährdet gewe... mehr lesen...
Norm: ASVG §120 Abs1 Z3ASVG §162 Abs1
Rechtssatz: Im Falle des § 162 Abs 1 letzter Satz ASVG gilt der Versicherungsfall der Mutterschaft schon mit dem Entstehen des Anspruches auf das vorgezogene Wochengeld als eingetreten. Entscheidungstexte 10 ObS 17/88 Entscheidungstext OGH 20.06.1989 10 ObS 17/88 Veröff: JBl 1990,336 = SSV-NF 3/75 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §122 Abs1ASVG §162 Abs1MuttSchG §14
Rechtssatz: Der Anspruch einer werdenden Mutter auf das vorgezogene Wochengeld hängt vom Weiterbestand des Beschäftigungsverhältnisses ab. Entscheidungstexte 10 ObS 17/88 Entscheidungstext OGH 20.06.1989 10 ObS 17/88 Veröff: JBl 1990,336 = SSV-NF 3/75 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...