Norm: ASVG §139 Abs1Satzung der Wr Gebietskrankenkasse §31 Abs1
Rechtssatz: Der verlängerte Krankengeldanspruch gemäß § 31 Abs 1 der Satzung der Wr Gebietskrankenkasse besteht nur, wenn kein Pensionsanspruch besteht; er ist diesem gegenüber subsidiär. Dies gilt auch dann, wenn die Pensionsgewährung bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit erfolgte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...