Entscheidungsgründe: Die Beklagte gewährte der Klägerin zur Besicherung ihrer Forderungen aus Bierexporten gegen den ausländischen Importeur im Wege der Österreichischen Kontrollbank AG (ÖKB) eine Pauschalgarantie mit einem Deckungsbeginn 26.1.1981, einem Haftungshöchstbetrag von S 30 Mio und einem Selbstbehalt bei wirtschaftlichen Haftungsfällen von 20 %. Dem Garantieverhältnis liegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend Rahmengarantien (G 5) und Pauschalgarantien (G... mehr lesen...
Norm: AGB der Österreichischen Kontrollbank 1986 §2 Abs1AusfFV §2 Abs1AusfFG allg
Rechtssatz: Wenngleich die Kursrisikogarantie eine eigene Haftungsart ist, die vom Exporteur - gegen besonderes Entgelt - auch neben der Garantie für direkte Lieferungen und Leistungen erworben werden kann, so wird damit doch nur ein Risiko erfaßt, das nicht auf dem Ausfall einer Forderung des Garantienehmers gegen seinen ausländischen Vertragspartner beruht. Verp... mehr lesen...