Norm: MRG §27 Abs3MRG §43 Abs1
Rechtssatz: Für die Rückforderung von Betriebskosten aus Perioden nach Inkrafttreten des Mietrechtsgesetzes gilt auch bei vor Inkrafttreten des Mietrechtsgesetzes geschlossenen Mietverträgen die Verjährungsbestimmung des § 27 Abs 3 MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 111/99f Entscheidungstext OGH 27.04.1999 5 Ob 111/99f ... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4 Z3MRG §43 Abs1
Rechtssatz: Eine dem Mietvertragsabschluß nachfolgende Wohnungseigentumsbegründung am Bestandobjekt kann den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG nicht erfüllen. Zum Tatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG gehört nämlich, daß das Bestandobjekt (bereits) im Wohnungseigentum steht. Das gilt nach § 43 Abs 1 MRG auch für Mietverträge, die vor dem Inkrafttreten des MRG geschlossen worden sind. Entsch... mehr lesen...