Der Beschwerdeführer wurde mit dem obgenannten Bescheid zur Leistung des Grundwehrdienstes mit Wirkung vom 3. September 2007 einberufen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der die Behandlung dieser Beschwerde mit Beschluss vom 25. September 2007, B 437/07-12, abgelehnt und sie dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten hat. Über die ergänzte Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof nach Vorlage des Verwaltungsakte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §58 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WehrG 2001 §18 Abs8;WehrG 2001 §24 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs4;ZDG 1986 §5 Abs2;ZDG 1986 §5 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/11/0011 E 25. April 2006 RS 1
(Hier: Es ist nicht nur von einem weiterhin bestehenden
Rechtschutzinteresse des Bf an der Entscheidu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 4. Juni 2007 zur Leistung des Grundwehrdienstes einberufen. In der dagegen erhobenen Beschwerde verweist der Beschwerdeführer darauf, dass er unmittelbar im Anschluss an das Stellungsverfahren im September 2006 eine Zivildiensterklärung abgegeben habe. Der Verwaltungsgerichtshof hat über diese Beschwerde nach Vorlage des Verwaltungsaktes und Erstattung einer Gegenschrift durch die be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §58 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WehrG 2001 §18 Abs8;WehrG 2001 §24 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs4;ZDG 1986 §5 Abs2;ZDG 1986 §5 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/11/0011 E 25. April 2006 RS 1
(Hier mit dem Zusatz: Die von der belBeh vertretene Auffassung,die
geforderte
Begründung: des Einberuf... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. März 1997 stellte der Bundesminister für Inneres fest, dass die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 8. Jänner 1997 den gesetzlichen Anforderungen entspreche und der Beschwerdeführer mit diesem Tag zivildienstpflichtig sei. Über Antrag des Beschwerdeführers vom 21. April 1997 wurde mit Bescheid des Bundesministers für Inneres der Antritt des ordentlichen Zivildienstes längstens bis 15. August 1998 aufgeschoben. Der Aufschub ende bereits vor die... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §66 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z2;ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;ZDG 1986 §5 Abs2;
Rechtssatz: Mit Bescheid befreite die Zivildienstserviceagentur den Bf von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 ZDG bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die belBeh (BMI) wies die dagegen erhobene Berufung des Bf ab und ä... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 25. April 2006, Zl. 2006/11/0011, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde betreffend die Einberufung des Beschwerdeführers zum Grundwehrdienst mit Wirkung vom 6. März 2006 wegen des Fehlens der Begründung: dieses Bescheides aufgehoben. Begründend hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, die belangte Behörde hätte darlegen müssen, ob der Beschwerdeführer, wie er behauptet ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §58 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WehrG 2001 §18 Abs8;WehrG 2001 §24 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs4;ZDG 1986 §5 Abs2;ZDG 1986 §5 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/11/0011 E 25. April 2006 RS 1
(Hier mit dem Zusatz: Die von der belBeh vertretene Auffassung,
die geforderte
Begründung: des Einberu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit dem obgenannten Bescheid zur Leistung des Grundwehrdienstes mit Wirkung vom 6. März 2006 einberufen. Über die dagegen erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof nach Vorlage des Verwaltungsaktes und Erstattung einer Gegenschrift durch die belangte Behörde erwogen: Der Beschwerdeführer bringt in der Beschwerde vor, er sei am 24. November 2004 mit Bescheinigung der Stellungskommission für tauglich erkannt worden und habe bereits im... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §58 Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;WehrG 2001 §18 Abs8;WehrG 2001 §24 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs4;ZDG 1986 §5 Abs2;ZDG 1986 §5 Abs4;
Rechtssatz: Ein Beschwerdeverfahren ist in sinngemäßer Anwendung des § 33 Abs. 1 VwGG wegen Gegenstandslosigkeit der Beschwerde einzustellen, wenn ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid (Einberufungsbefehl) wurde der Beschwerdeführer gemäß § 35 Wehrgesetz 1990 - WG zur Leistung des Grundwehrdienstes ab 2. Mai 2000 einberufen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Der Beschwerdeführer bringt vor, bei der am 23. Jänner 1991 durchgeführten Stellung sei seine Tauglichkeit festgestellt worden. In der Folge sei ihm der Antritt des Grundwehrdienstes wiederholt aufgeschoben w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;WehrG 1990 §35 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs4;ZDG 1986 §5 Abs2;ZDG 1986 §76a Abs1;
Rechtssatz: Das Militärkommando hatte von der Wehrpflicht auszugehen, weil die Zivildiensterklärung verspätet abgegeben wurde. Das Militärkommando war nicht verpflichtet, mit der Erlassung des Einberufungsbefehles bis zur Entscheidung über die beim... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberleutnant (Berufsoffizier im Präsenzstand des Bundesheeres) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im fraglichen Zeitpunkt (18. Jänner 1993) war er als Ausbildungsoffizier im Rang eines Leutnants für den Einrückungsturnus 1/93 bei der dritten Ausbildungskompanie des Landewehrstammregiments 14 in der Benedekkaserne Bruckneudorf tätig und in dieser Funktion für den dritten und vierten Ausbildungszug verantwortlich. Kompaniekommandant... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §91;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;HDG 1985 §5 Abs2;MRK Art6 Abs1;MRK Art6 Abs2;MRKZP 07te Art4 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Die sich aus § 5 Abs 2 HDG 1985 ergebende Bindung an im Urteil des Strafgerichtes als nicht erwiesen angenommene Tatsachen steht einer rechtlichen Würdigung über... mehr lesen...
Der im Jahre 1966 geborene Beschwerdeführer wurde - nach Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft - von der belangten Behörde mit Bescheid vom 3. September 1996 für tauglich erklärt. Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 30. Dezember 1996 (zugestellt am 7. Februar 1997) wurde festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 8. Oktober 1996 wegen Fristversäumung die Zivildienstpflicht nicht habe eintreten lassen. Mit dem angefochtenen Besche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VerfGG 1953 §85 Abs2;VwGG §30 Abs2 impl;WehrG 1990 §35;ZDG 1986 §5 Abs2 idF 1996/788;
Rechtssatz: Die Auswirkung des Beschlusses des VfGH betreffend Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, daß vorübergehend ein Einberufungsbefehl nicht ergehen darf, ist nicht als "Eintritt der Zivildienstpflicht" iSd § 5 Ab... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde für die Zeit vom 1. Juli 1987 bis 30. Juni 1989 zum Universitätsassistenten an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien (Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) bestellt. Der (rechtzeitig gestellte) Antrag des Beschwerdeführers vom 15. November 1988 auf Verlängerung des Dienstverhältnisses bis 30. Juni 1991 wurde vom Akademischen Senat der Universität Wien (im folgenden Akademischer Senat) im Instanzenzug mit Bescheid vom 21. Juni 199... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §5 Abs2;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §6 Abs2;Überleitung von Universitätspersonal 1988 Art6 Abs10;
Rechtssatz: Ist das zeitlich begrenzte Dienstverhältnis des Assistenten zum Zeitpunkt der "Weiterbestellung" gemäß Art VI Abs 10 Überleitung von Universitätspersonal bereits beendet, so ist der Assistent zum Zeitpunkt dieser "Weiterbestellung" n... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. September 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 Zivildienstgesetz idF BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers "vom 12.04.1994" wegen Fristversäumung Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 6. März 1995, B 2361/94-8, die Behandlung der an ihn gerichteten Beschwerde abgelehnt und sie gemäß Ar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §5 Abs2 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1 idF 1994/187;
Rechtssatz: Die belangte Behörde hat zur entscheidenden Frage, wo der Wehrpflichtige zum Zeitpunkt der Abgabe seiner Zivildiensterklärung seinen Wohnsitz hatte, Feststellungen zu treffen und zu den von ihr angestellten Ermittlungen zur Wohnsitzfr... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 Zivildienstgesetz in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) festgestellt, daß die am 26. September 1995 eingebrachte Zivildiensterklärung des am 25. August 1995 für tauglich befundenen Beschwerdeführers wegen Fristversäumung Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen könne. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer die kostenpflichtige Aufhebung d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §6 Abs1;StellungskommissionenV 1994 §8;WehrG 1990 §21 Abs1 Satz1;ZDG 1986 §5 Abs2;
Rechtssatz: Gem § 5 Abs 2 ZDG ist eine Zivildiensterklärung außerhalb eines Stellungsverfahrens bei dem nach dem Wohnsitz des WehrPfl zuständigen Militärkommando einzubringen. Daran ändert auch nichts, daß sich das zuständige Militärkommando Vorarlber... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde am 7. April 1995 (erstmals) von der Stellungskommission des zuständigen Militärkommandos für tauglich zum Wehrdienst befunden. Bei dieser Gelegenheit wurde ihm eine "Zivildienstinformation anläßlich der Stellung" ausgehändigt, in der über die Möglichkeit der Abgabe einer Zivildiensterklärung binnen eines Monats informiert wurde; diese Information enthielt u.a. folgenden Satz: "Die Zivildiensterklärung ist im Stellungsverfahren bei der Stellungskommission, so... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §6 Abs1;B-VG Art119a Abs5;ZDG 1986 §5 Abs2;ZDG 1986 §5 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/11/0197 E 23. April 1996
95/11/0198 E 23. April 1996
95/11/0200 E 23. April 1996
95/11/0309 E 23. April 1996
Rechtssatz: Es bedeutet einen übertriebenen Formalismus, wenn man die innerhalb der in Bet... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §5 Abs2;ZDG 1986 §5 Abs3;ZDG 1986 §5a Abs3 Z2;ZDG 1986 §5a Abs4;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/11/0197 E 23. April 1996
95/11/0198 E 23. April 1996
95/11/0200 E 23. April 1996
95/11/0309 E 23. April 1996
Rechtssatz: Das Militärkommando ist zu einer Entscheidung betreffend Wiedereinsetzungsanträge wegen Versäumung von Fristen... mehr lesen...
Aus der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, den ihr angeschlossenen Unterlagen, insbesondere der Ausfertigung des angefochtenen Bescheides, und der Ergänzung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ergibt sich folgendes: Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. September 1994 wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 2 des Zivildienstgesetzes (ZDG) festgestellt, daß die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 12. April 1994 wege... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §33 Abs3;AVG §6 Abs1;AVG §71 Abs1;VwRallg;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5 Abs2;ZDG 1986 §76a Abs2 Z1;
Rechtssatz: Eine Konsequenz der Rechtsauffassung, daß es sich bei der Frist zur Abgabe der Zivildiensterklärung um eine verfahrensrechtliche handelt, ist, daß die Tage des Postenlaufes - zur zuständigen Behörde - gemäß § 33 Abs 3... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Juni 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 13. Mai 1994 auf Wiedereinsetzung in die in § 2 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes sowie § 76a Abs. 2 Z. 1 des Zivildienstgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) genannte Frist zur Einbringung eines Antrages auf Befreiung vom Wehrdienst aus Gewissensgründen bzw. einer Zivildiensterklärung im Sinne des § 2 Abs. 1 ZDG gemäß § 71 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 AVG abgewiesen. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;B-VG Art144 Abs1;WehrG 1990 §23 Abs2;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5 Abs2;ZDG 1986 §76a Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/11/0233
Rechtssatz: Dem Einleitungssatz des auf Verfassungsstufe stehenden § 2 ZDG zufolge ka... mehr lesen...
Der 1938 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Dezember 1971 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wurde zuletzt mit 25. Dezember 1982 auf die Planstelle eines Oberrates (Dienstklasse VII, Verwendungsgruppe A) im Planstellenbereich der belangten Behörde, Untergliederung Finanzlandesdirektionen, ernannt. Seit September 1990 befindet er sich im Ruhestand. Mit Entschließung vom 30. Juni 1986 hatte sich der Bundespräsident gemäß § 8 Abs. 3 BDG 1979 die Ernennung ... mehr lesen...