Die Beschwerdeführerin stand ab 1. Dezember 1997 bis 31. August 2003 als Aspirantin in einem provisorischen öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie war der Schulungsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für V zur Grundausbildung für Wachebeamte zugewiesen. Mit Bescheid des Landesgendarmeriekommandos für V vom 12. November 2001 wurde das provisorische Dienstverhältnis der Beschwerdeführerin gemäß § 10 Abs. 2 und 4 Z. 4 BDG 1979 unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigun... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0067 E 30. Mai 2001 RS 1 Stammrechtssatz Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen; denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/12/0226 E 26. November 1990 RS 1 Stammrechtssatz Die gesetzliche Einrichtung des provisorischen Dienstverhältnisses hat den Zweck, den Beamten auf seine Eignung für den Dienst zu prüfen und nur Beamte in das definitive Dienstverhältnis zu übernehmen, die alle... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §43 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund der (im Erkenntnis dargelegten) Judikatur ist der Verwaltungsgerichtshof der Auffassung, dass die (außerdienstlichen) Kontakte der Aspirantin in Grundausbildung für Wachebeamte mit Personen, ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Februar 1998 ernannte der Bundesminister für Justiz die Beschwerdeführerin "auf Grund ihrer Verwendung als Rechtspflegeranwärterin für das Arbeitsgebiet in Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen beim Bezirksgericht J" mit Wirksamkeit vom 1. März 1998 auf eine Planstelle des Allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Grundlaufbahn der Verwendungsgruppe A2 (Gehobener Dienst) im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Justiz - Justizbehörden in den Länd... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;KO §1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/12/0063
Rechtssatz: In dem die Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses betreffenden Verwaltungsverfahren ist weder eine Vollmachtserteilung durch den Masseverwalter (vgl. dazu etwa das hg. Erkenntnis vom 14. März 1... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;KO §1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/12/0063
Rechtssatz: Die Arbeitskraft eines Gemeinschuldners ist kein Massebestandteil im Sinn des § 1 KO. Ihn trifft zwar die Pflicht zur Mehrung der Masse und damit zur Ausübung einer entsprechenden Erwerbstätigkeit. Was der... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Konkursordnung63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §1024;BDG 1979 §10 Abs2;KO §26 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/12/0063
Rechtssatz: § 26 Abs. 1 KO - ebenso § 1024 erster Satz ABGB -, wonach ein vom Gemeinschuldner erteilter Auftrag mit der Konkurseröffnung erlischt, gilt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis 31. August 2002 als Inspektor der Justizwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Justizanstalt Wien-Simmering. Aus Anlass eines nicht in den Verwaltungsakten erliegenden Berichtes des Leiters der Justizanstalt Wien-Simmering vom 28. Jänner 2002 kündigte der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien mit Bescheid vom 16. Mai 2002 das mit dem Beschwerdeführer bestehende provisorische Dienstverhältnis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis 31. Dezember 2001 als Revierinspektor der Zollwache in einem provisorischen öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde im Planstellenbereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland verwendet. Mit Bescheid dieser Behörde vom 25. September 2001 wurde das mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1995 begründete öffentlichrechtliche Dienstverhältnis des Beschwerdeführers gemäß § 10 Abs. 4 Z. 3 und 4 des Beamten-Dienstrec... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;DVG 1984 §12 Abs2;
Rechtssatz: Die bescheidförmige Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist von jener Behörde auszusprechen, die den (erstinstanzlichen) dienstrechtlichen Bescheid erlässt oder erlassen hat (Hinweis E 19.10.1994, 94/12/0132). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:200... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;DVG 1984 §12 Abs2;
Rechtssatz: Zur Entscheidung über einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 12 Abs. 2 DVG 1984 die erstinstanzliche Behörde zuständig (Hinweis E 19. Oktober 1994, Zl. 94/12/0132). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002120280.X05 ... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zur Vorgeschichte auf das hg. Erkenntnis vom 13. März 2002, Zl. 2001/12/0093, verwiesen. Aus dem dort ausführlich geschilderten Gang des Verwaltungsverfahrens sei hier hervorgehoben, dass die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit Note vom 23. Februar 2001 vorgehalten hat, es sei zwischen ihm und (seiner Berufskollegin und Freundin) B Ende Februar 2000 erstmals zu Handgreiflichkeiten gekommen, im Zuge derer er seine Freundin durch Schläge und ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4;StGB §27 Abs1;
Rechtssatz: Ausgehend vom Gesetzeszweck der Aufkündigung des provisorischen Dienstverhältnisses erweist sich der unter einem Gesichtspunkt der inhaltlichen Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides erhobene Einwand des Beschwerdeführers, die über ihn verhängte Geldstrafe sei weder ihrer Art, no... mehr lesen...
Index: 25/04 Sonstiges Strafprozessrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;TilgG 1972 §6;
Rechtssatz: Der Umstand, dass eine Verurteilung einer beschränkten Auskunftspflicht im Sinne des § 6 des Tilgungsgesetzes unterliegt, hat mangels entsprechender Anordnung des Gesetzes nicht zur Folge, dass der öffentlich-rechtliche Dienstgeber auf die ihm bekannt gewordene Verurteilu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Inspektor der Justizwache in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Aus einer im Verwaltungsakt erliegenden Meldung des Kontrollinspektors W vom 4. April 2000 an den Leiter der Justizanstalt Wien-Josefstadt geht hervor, dass der Beschwerdeführer am 7. Oktober 1999, am 27. Oktober 1999, am 26. März 2000 und am 4. April 2000 seinen Dienst nicht rechtzeitig angetreten habe. Der Dienstantritt am 27. Oktober 1999 sei erst um 7.20 Uhr, am 26. Mär... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;
Rechtssatz: Das bei Ausspruch der Kündigung gemäß § 10 Abs. 2 und 4 Z. 4 BDG 1979 maßgebliche Prüfungskalkül (nicht volle Bewährung als Beamter auf Grund der vorwerfbaren Dienstpflichtverletzungen) deckt sich nicht mit jenem, auf welches die Disziplinarbehörde bei Festsetzung der Disziplinarstrafe gemäß § 93 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Rechtskräftige disziplinarbehördliche Verurteilungen entfalten im Verfahren zur Kündigung des provisorischen Beamtendienstverhältnisses Bindungswirkung (vgl. das hg. Erkenntnis vom 19. November 1997, Zl. 95/12/0209). Schlagworte Rechtskraft Besondere Rec... mehr lesen...
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. z.B. die hg. Beschlüsse vom 13. Mai 1976, Zl. 526/76, vom 12. Mai 1980, Zl. 788/80, vom 15. November 1982, Zl. 82/12/0134, vom 16. August 1983, Zl. 83/12/0089, vom 8. August 1984, Zl. 84/12/0130, vom 29. Februar 1988, Zl. AW 88/12/0004, vom 27. März 1992, Zl. AW 92/12/0005, vom 27. Oktober 1993, Zl. AW 93/12/0023, vom 25. April 1996, Zl. AW 96/12/0005, vom 9. November 1998, Zl. AW 98/12/0013 u.v.a.) kann einer Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 92/12/0005 B 27. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Kündigung des provisorischen öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses - Nach stRsp des VwGH (vgl. die Beschlüsse vom 5. Mai 1989, AW 89/12/0003, und vom 29. Februar... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Dezember 1995 als Sicherheitswachebeamter in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war zum Zeitpunkt des ihm als Kündigungsgrund primär angelasteten Verhaltens im 3. Wiener Gemeindebezirk diensteingeteilt. Mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 25. Jänner 2000 wurde das Dienstverhältnis des Beschwerdeführers gemäß § 10 Abs. 4 Z. 4 BDG 1979 zum 31. Jänner 2000 gekündigt. Das Dienstverhältnis endete -... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;DVG 1984 §12 Abs2;
Rechtssatz: Wird in einem Verfahren zur Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses der zweitinstanzliche Bescheid erst nach Ablauf der im erstinstanzlichen Bescheid verfügten Kündigungsfrist erlassen, so schiebt die der Berufung nach § 12 DVG 1984 zuerkannte auf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. August 1994 als provisorischer Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich der Bundespolizeidirektion Graz tätig. Nach Absolvierung der Grundausbildung und nach Ablegung der Dienstprüfung (die er am 11. Juli 1996 mit Auszeichnung in den Gegenständen Verfassungsrecht, Behördenorganisation und Kriminalistik bestanden hatte) versah er Dienst in einem Wachzimmer in Graz. Im Zuge der Überprüfun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde kann bei der Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses auch Umstände berücksichtigen, die zeitlich zwischen der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides und dem von der erstinstanzlichen Behörde festgesetzten Auflösungstermin des provisorischen Dienst... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem aus: Der Beschwerdeführer stand als Aspirant in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien eingesetzt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die mit dem erstinstanzlichen Bescheid ausgesprochene Kündigung seines provisori... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/23 91/12/0172 2 Stammrechtssatz Es ist gleichgültig, ob die
Gründe: , die zur Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses führen, eine längere oder eine kürzere Zeit zurückliegen. Denn die Dienstbehörde hat das Recht und die Pflicht, vor der Definitivstellung ... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand als Zollwachebeamter seit 30. Juni 1990 in einem provisorischen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt bei der Zollwachabteilung H. (im folgenden ZWA H.) tätig. Mit Bescheid vom 20. Oktober 1994 kündigte die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im folgenden kurz: FLD) gemäß § 10 Abs. 2 und... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1;BDG 1979 §10 Abs2;
Rechtssatz: Die Kündigung eines Beamten setzt den Bestand eines provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995120031.X01 Im RIS seit 25.01.2001 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §66 Abs4;AVG §73 Abs2;BDG 1979 §10 Abs2;BDG 1979 §11 Abs1 Z2;BDG 1979 §11 Abs1;VwGG §27;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 87/12/0076 5 Stammrechtssatz Wir der Antrag auf Definitivstellung VOR Ablauf der in § 11 Abs 1 Z 2 BDG 1979 vorgesehenen Dienstzeit im provisor... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. Oktober 1991 als provisorischer Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten tätig. Vom 1. Oktober 1991 bis 31. Dezember 1992 absolvierte der Beschwerdeführer den ersten Abschnitt des Grundausbildungslehrganges (Notenschnitt 3,25) und bestand am 21. Dezember 1992 die Dienstprüfung. Im Anschluß daran war der Beschwerdeführer am Gendarmerieposten X einges... mehr lesen...