Entscheidungen zu § 37 Abs. 2 AsylG 2005

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/12/14 2004/01/0373

Der Beschwerdeführer, ein somalischer Staatsangehöriger, reiste am 30. Mai 2003 in das Bundesgebiet ein und beantragte am 4. Juni 2003 Asyl. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 30. Oktober 2003 wurde dieser Asylantrag des Beschwerdeführers gemäß § 7 Asylgesetz 1997 (AsylG) abgewiesen und seine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Somalia gemäß § 8 AsylG für zulässig erklärt. Das Bundesasylamt verfügte am 19. November 2003 gemäß § 8 Abs. 2 iVm § 23 Abs. 1 Zustellg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.2006

RS Vwgh 2006/12/14 2004/01/0373

Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1997 §37 Abs2;AsylG 1997 §37 Abs4;
Rechtssatz: Zufolge § 37 Abs. 2 AsylG ist das Bundesasylamt eine monokratische Bundesbehörde mit Sitz in Wien. Die Einrichtung von Außenstellen (§ 37 Abs. 4 leg. cit) bzw. einer Grundsatz- und Dublinabteilung stellt eine innere Gliederung der Behörde dar, die aber nichts daran ändert, dass das Bundesasylamt eine einheitliche Behörde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.2006

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