Norm: RAO §6 Abs1RAO §34 Abs1 litb
Rechtssatz: Die fünfjährige Wartefrist des § 6 Abs 1, zweiter Satz, RAO gilt nicht für die Wiedereintragung nach Wegfall des Löschungsgrundes des § 34 Abs 1 lit b RAO. Entscheidungstexte Bkv 1/85 Entscheidungstext OGH 13.02.1985 Bkv 1/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: RAO §6 Abs1
Rechtssatz: Die Unterscheidung zwischen Mitgliedern des Verwaltungsgerichtshofes, die die Richteramtsprüfung abgelegt, und solchen, die sie nicht abgelegt haben, ist bei Prüfung der Frage über die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte nicht zulässig. Entscheidungstexte Bkv 5/75 Entscheidungstext OGH 12.01.1976 Bkv 5/75 Veröff: AnwBl 1976,454 ... mehr lesen...