Entscheidungen zu § 2 Abs. 3 RAO

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Erkenntnis 2000/2/29 B378/99

Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien. Mit Bescheid der Abteilung II des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 2. Juni 1998 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, ihm gemäß §1 Abs2 litd und §2 Abs3 RAO das im Zeitraum vom 21. Februar 1997 bis 11. Dezember 1998 (richtig wohl: bis 11. Dezember 1997) absolvierte post-graduate Studium an der Universität Kapstadt anzurechnen, abgewiesen. Der vom Beschwerdeführer dagegen erhobenen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 29.02.2000

TE Vfgh Erkenntnis 2000/2/29 B378/99

Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien. Mit Bescheid der Abteilung II des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 2. Juni 1998 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, ihm gemäß §1 Abs2 litd und §2 Abs3 RAO das im Zeitraum vom 21. Februar 1997 bis 11. Dezember 1998 (richtig wohl: bis 11. Dezember 1997) absolvierte post-graduate Studium an der Universität Kapstadt anzurechnen, abgewiesen. Der vom Beschwerdeführer dagegen erhobenen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 29.02.2000

RS Vfgh 2000/2/29 B378/99

Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRAO §2 Abs3 Z2UOG §29
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Nichtanrechnung eines post-graduate Studiums an einer ausländischen Universität auf die zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderliche praktische Verwendung
Rechtssatz: Von einem gehäuften Verkennen der Rechtslage kann ke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.02.2000

RS Vfgh 2000/2/29 B378/99

Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRAO §2 Abs3 Z2UOG §29
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Nichtanrechnung eines post-graduate Studiums an einer ausländischen Universität auf die zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderliche praktische Verwendung
Rechtssatz: Von einem gehäuften Verkennen der Rechtslage kann ke... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.02.2000

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