Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer wurde als italienischer Staatsangehöriger geboren und erwarb am 3. Juni 1975 die deutsche Staatsbürgerschaft durch Erklärung. 1.2. Im März 1997 wurde ihm nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg der Titel "Magister der Rechtswissenschaften" verliehen. Im selben Jahr absolvierte er seine neunmonatige Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesgerichtes Linz. Während seines Studium... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2AVG §13 Abs3RAO §2, §5a Abs2RechtsanwaltsprüfungsG §8
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richterdurch Zurückweisung einer Berufung betreffend die Verweigerung derZulassung zur Rechtsanwaltsprüfung mangels einerAnfechtungserklärung; Unterlassung der gesetzlich gebotenenamtswegigen Veranlassung der Behebung des Mangels ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Schriftsatz vom 23. April 1995 beantragte der Beschwerdeführer beim Ausschuß der Rechtsanwaltskammer Wien die Feststellung, daß seine Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei C, G, S & H in New York bzw. Frankfurt vom 7. September 1993 bis zum 17. November 1994 als praktische Verwendung "bei einem Rechtsanwalt" im Sinne des §2 Abs2 zweiter Satz RAO anerkannt werde. Mit Bescheid der Abteilung II des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien vom 1... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2RAO §2 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Abweisung eines Antrags auf Anerkennung der Tätigkeit in einer
ausländischen Rechtsanwaltskanzlei als praktische Verwendung bei
einem Rechtsanwalt mangels Eintragung des Antragstellers in die Liste
der Rechtsanwaltsanwärter
Rechtssatz: Hier sind zumindes... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Schreiben vom 25. März 1991 an die Rechtsanwaltskammer Wien beantragte der Beschwerdeführer, die bei der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien vom 1. April 1986 bis zum 31. Jänner 1988 als Fachkraft ausgeübte Tätigkeit auf die zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderliche praktische Verwendung gemäß §2 Abs1 RAO anzurechnen. Er habe im Jahre 1984 das juristische Studium mit dem Erwerb des Doktorats abgeschlossen, sei als Rechtspraktikant bei Gericht u... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationRAO §2 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags
auf Anrechnung der Tätigkeit des Beschwerdeführers bei der Wiener
Handelskammer auf die zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft
erforderliche praktische Verwendung mangels Beschwer infolge
Novellierung der Bestimmung der RAO über die erforderliche Dauer
der praktischen Verwendung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof sind zu Z92/01/0078 und Z92/01/0051 Beschwerden von Rechtsanwaltsanwärtern anhängig, die sich jeweils gegen einen Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Wien richten, mit dem der Antrag des Rechtsanwaltsanwärters auf Feststellung, daß die von ihm zu absolvierende Praxiszeit, die eine Voraussetzung für eine Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte darstelle, fünf Jahre betrage, mit der
Begründung: abgewiesen wurd... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzRAO §2 Abs2
Leitsatz: Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Bestimmung über die
Verlängerung der erforderlichen praktischen Verwendungszeit eines
Rechtsanwaltsanwärters auf sechs bzw sieben Jahre in der Fassung
BGBl 474/1990
Rechtssatz: §2 Abs2 RAO idF BGBl 474/1990 war verfassungswidrig. Da sich die vom Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Antragsteller ist Doktor der Rechte nach der Rigorosenordnung vom 15. April 1872 und derzeit Rechtsanwaltsanwärter. Mit den vorliegenden, auf Art140 B-VG gestützten Anträgen vom 28. Februar 1992 an den Verfassungsgerichtshof begehrt der Antragsteller, §2 Abs2 der Rechtsanwaltsordnung (RAO) idF BGBl. Nr. 474/1990 (in eventu lediglich den §2 Abs2 RAO, in eventu lediglich den letzten Satz des §2 Abs2 RAO, in eventu lediglich die ersten beiden Sätze des §2 A... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Antragsteller ist Rechtsanwaltsanwärter. Bereits mit Schriftsatz vom 4. Oktober 1990 stellte er den Antrag, die Worte "nach dem Bundesgesetz vom 2. März 1978, BGBl. Nr. 140" im dritten Satz des §2 Abs2 der Rechtsanwaltsordnung (RAO), RGBl. Nr. 96/1868, idF BGBl. Nr. 556/1985 als verfassungswidrig aufzuheben. Diesen Antrag hat der Verfassungsgerichtshof mit Beschluß vom 27. November 1990, G209/90, zurückgewiesen. Die Zurückweisung der Anfechtung wurde mit... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragRAO §2 Abs2RechtsanwaltsprüfungsG ArtVI Abs3
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Wortfolge in §2 Abs2 RAO idF BGBl 556/1985 betreffend die Verlängerung der erforderlichen Verwendungszeit eines Rechtsanwaltsanwärters mangels Betroffenheit des Antragstellers infolge Außerkrafttretens der angefochtenen
Norm: ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragRAO §2 Abs2RechtsanwaltsprüfungsG §2 Abs1RechtsanwaltsprüfungsG §6
Leitsatz: Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung von Bestimmungen
betreffend die erforderliche Verwendungszeit eines
Rechtsanwaltsanwärters mangels Betroffenheit des
Antragstellers infolge Außerkrafttretens der angefochtenen
Norm:
bzw wegen Zumutbarkeit der Erwirkung eines Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zwei auf Art144 B-VG gestützte Beschwerden gegen Bescheide der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) anhängig, die jeweils die Dauer der für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte erforderlichen praktischen Verwendung (§2 Abs2 RAO idF BGBl. Nr. 556/1985) zum Gegenstand haben. Diese Beschwerden sind hg. zu B520/90 bzw. B355/91 protokolliert. 1.1... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragRAO §2 Abs2RechtsanwaltsprüfungsG ArtII Z2
Leitsatz: Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Verlängerung der
erforderlichen Verwendungszeit eines Rechtsanwaltsanwärters auf sechs
bzw sieben Jahre wegen Verstoß gegen den Gleichheitssatz;
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung dieser
Bestimmung mangels Legitimation; Z... mehr lesen...
Begründung: I. Der Antragsteller ist Rechtsanwaltsanwärter. Er hatte mit Schriftsatz vom 24. August 1988 die Anträge gestellt, den ersten Satz des §2 Abs2 RAO, die Worte "und bis spätestens 1. Jänner 1987 in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter eingetragen worden sind" im Abs3 des ArtVI sowie den Abs4 des ArtVI des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes - RAPG, BGBl. 556/1985, idF des Bundesgesetzes BGBl. 163/1987 (im folgenden: RAPG), als verfassungswidrig aufzuheben. Angriffspunkt seiner d... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragRAO §2 Abs2RechtsanwaltsprüfungsG ArtVI Abs3
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
der RAO und des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes betreffend die
Verlängerung der erforderlichen Verwendungszeit eines
Rechtsanwaltsanwärters sowie Übergangsbestimmungen; Zumutbarkeit
der Erwirkung eines Bescheides über die (Un-)Zulässig... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit seinem (beim Verfassungsgerichtshof am 22. Juli 1991 eingelangten) Antrag vom 18. Juli 1991 begehrt der Einschreiter unter Berufung auf Art140 (Abs1 letzter Satz) B-VG, §2 Abs2 der Rechtsanwaltsordnung (RAO) vom 6. Juli 1868, RGBl. Nr. 96/1868 idF des ArtII Z2 des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes (RAPG), BGBl. Nr. 556/1985, als verfassungswidrig aufzuheben. Zur Antragslegitimation bringt der Einschreiter vor, er habe die staats- und rechtswissenschaftlichen... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragRAO §2 Abs2RechtsanwaltsprüfungsG ArtII Z2
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages mangels Betroffenheit des
Antragstellers wegen Neufassung der bekämpften Bestimmung
Rechtssatz: Die bekämpfte Bestimmung, §2 Abs2 RAO idF BGBl. Nr. 556/1985, wurde mit Bundesgesetz vom 28.06.90 über das Disziplinarrecht der Rechtsan... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Bescheid des Ausschusses (Plenum) der Rechtsanwaltskammer Wien vom 3. April 1990, Z05/03/90/1435, wurde der Antrag des Beschwerdeführers (er ist Doktor der Rechte nach der Rigorosenordnung vom 15. April 1872 und seit 1. Februar 1987 in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter der Rechtsanwaltskammer Wien eingetragen) auf Feststellung, daß die von ihm zu absolvierende praktische Verwendung, die eine Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte d... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungRAO §1 Abs2 litdRAO §2 Abs2RAO §30 Abs4RAO §5a
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Abweisung eines Antrages
auf Feststellung der fünfjährigen Dauer der praktischen
Verwendungszeit eines Rechtsanwaltsanwärters mangels Erschöpfung des
Instanzenzuges
Rechtssatz: Gegenstand des angefochtenen Bescheides i... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Antrag vom 4. Oktober 1990 beantragt Dr. J K, den dritten Satz (unklar ist, ob gegebenenfalls nur Teile desselben gemeint sind) des §2 Abs2 der Rechtsanwaltsordnung, RGBl. 96/1868, idF des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes, BGBl. 556/1985, als verfassungswidrig aufzuheben. 2. §2 der Rechtsanwaltsordnung in der zitierten Fassung hat folgenden Wortlaut (die bekämpfte Bestimmung ist hervorgehoben): "Die zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft erforderliche pr... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragRAO §2 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung
über die für Rechtsanwaltsanwärter erforderlichen Ausbildungszeiten
mangels Legitimation; keine aktuelle Betroffenheit des Antragstellers
aufgrund seines zeitlichen Abstands bis zur Erfüllung der in der
angefochtenen
Norm: geforderten Voraussetzungen ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Anträgen vom 24. August 1988 begehrt Dr. H M, den ersten Satz des §2 Abs2 RAO (idgF), die Worte "und bis spätestens 1. Jänner 1987 in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter eingetragen worden sind" im Abs3 des ArtVI sowie den Abs4 des ArtVI des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes - RAPG (idgF) als verfassungswidrig aufzuheben. 1.2. Bei den angefochtenen Bestimmungen handelt es sich um eine novellierte Fassung des §2 RAO und Übergangsbestimmungen im Zusammenhang... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragRAO §2 Abs2 idF BGBl 570/1973 RAO §2 Abs2 idF ArtII RechtsanwaltsprüfungsGRechtsanwaltsprüfungsG ArtVI Abs3 und Abs4
Leitsatz: Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung des §2 Abs2
erster Satz RAO idF des ArtII RechtsanwaltsprüfungsG sowie von
Übergangsbestimmungen im Zusammenhang mit der Neuregelung der
Rechtsanwaltsprüfung; fehlende Legitimatio... mehr lesen...