I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 2. Juni 2003 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines kroatischen Staatsangehörigen, vom 18. Februar 2003 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Berufung gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (der Erstbehörde) vom 10. Dezember 2002, mit dem gegen ihn ein unbefristetes Aufenthaltsverbot... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die Entscheidungsgründe: des Erkenntnisses vom 20. September 1999, Zlen. 99/10/0060, 0061, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurden die Bescheide des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien (UVS) vom 22. und 24. Februar 1999, mit denen Anträge der Beschwerdeführerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufung gegen Straferkenntnisse des Magistrates Wien gemäß § 71 Abs. 1 AVG abgewies... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;RAO 1868 §11 Abs2;RAO 1868 §11 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/10/0138
Rechtssatz: Nach Widerruf der Vollmacht ist der Rechtsanwalt gemäß § 11 Abs 3 RAO (abgesehen vom Ablauf der Frist des § 11 Abs 2 RAO) zu weiteren Vertretungshandlungen nicht verpflichtet (vgl zB da... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid vom 2. Juni 1997 erließ die Bundespolizeidirektion Wien gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren. Dieser Bescheid wurde dem Rechtsanwalt des Beschwerdeführers am 6. Juni 1997 zugestellt. In einem am 4. Juli 1997 zur Post gegebenen Schriftsatz beantragte der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist und erh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §71 Abs1 Z1;FrG 1997 §36;RAO 1868 §11 Abs1;RAO 1868 §11 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ein - vom Rechtsanwalt nicht näher begründetes - Zuwarten in der Information seines Mandanten über das erlassene Aufenthaltsverbot übersteigt schon im Licht des § 11 Abs 1 RAO, wonach der Rechtsanwalt... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift, ihrer Ergänzung und der vorgelegten Ausfertigung der angefochtenen Berufungsentscheidung ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hatte als Rechtsanwalt eines Klienten ungestempelt eine Vorstellung gegen den Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde Guntramsdorf als Baubehörde zweiter Instanz an die Gemeindeaufsichtsbehörde eingebracht. Dafür wurden ihm vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien Stempelgebühren sam... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §13 Abs3;RAO 1868 §11 Abs2;
Rechtssatz: § 13 Abs 3 GebG ordnet ohne weitere Unterscheidung die gesamtschuldnerische Gebührenpflicht für alle an, die in offener Stellvertretung handeln. Lege non distinguente ist daher nicht zwischen berufsmäßigen Parteienvertretern und anderen Vertretern zu unterscheiden. Auch Rechtsanwält... mehr lesen...
Mit Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 26. April 1996 bzw. 23. April 1996 wurde der Beschwerdeführer in zehn bzw. vier Fällen der Übertretungen des § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a AuslBG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 AuslBG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 VStG schuldig erkannt und zu Geldstrafen von zehnmal S 110.000,-- (Beschwerdeverfahren Zl 96/09/0309) bzw. viermal S 60.000,-- (Beschwerdeverfahren zur Zl. 96/09/0310) verurteilt. Mit den angefochtenen Bescheiden ... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;RAO 1868 §11 Abs2;VStG §51f Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/09/0310
Rechtssatz: Wurde nicht aktenkundig gemacht, zu welchem Zeitpunkt der Besch das Vollmachtsverhältnis zu seinem Rechtsanwalt gekündigt hat, so hätte der Rechtsanwalt trotz Auflösung des Vollm... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs2;RAO 1868 §11 Abs2;RAO 1868 §11 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/11 92/02/0208 1 Stammrechtssatz Zur Wirksamkeit des Widerrufes einer Vollmacht genügt nicht, wenn dieser Widerruf dem Rechtsanwalt bekannt gegeben wird; vielmehr muß dies auch der Behörde gegenüber mitgeteilt werden. Da die Erstbehörde von der Auflösung des Vo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis (Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO) abgewiesen. Zugleich wurde diese Berufung als verspätet zurückgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher mit Beschluß vom 15. Juni 1992, B 366/92, die... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs2;AVG §10;AVG §71 Abs1 Z1;RAO 1868 §11 Abs2;RAO 1868 §11 Abs3;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Zur Wirksamkeit des Widerrufes einer Vollmacht genügt nicht, wenn dieser Widerruf dem Rechtsanwalt bekannt gegeben wird; vielmehr muß dies auch der Behörde gegenüber mitgeteilt werden. Da die Erstbehörde von der Auflösung des Voll... mehr lesen...