Norm: BPräsWG §14aOrgHG §1
Rechtssatz: Führt die Duldung eines vom VfGH als rechtswidrig wahrgenommenen Auszählvorgangs bei der Bundespräsidentenwahl durch den Wahlleiter zu einer Wiederholung der Wahl, entsteht dem Rechtsträger, für den der Wahlleiter tätig wurde durch die Pflichtverletzung ein unmittelbarer Schaden, weil er nach den einschlägigen Wahlvorschriften zur Wiederholung der Wahl verpflichtet war. Der Rechtswidrigkeitszusammenhang fü... mehr lesen...
Norm: OrgHG §1
Rechtssatz: Nur Direktschäden des Rechtsträgers fallen unter das Organhaftpflichtgesetz. Entscheidungstexte 9 ObA 2300/96t Entscheidungstext OGH 28.05.1997 9 ObA 2300/96t Veröff: SZ 70/104 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108016 Dokumentnummer JJR_19970528_OGH0002_00... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1295 Ia2OrgHG §1OrgHG §5WRG §31
Rechtssatz: Muß der Bund im Wege notstandspolizeilicher Maßnahmen infolge Nichterfüllung der Gefahrenbeseitigungspflicht durch den Verursacher und Verpflichteten nach § 31 WRG die diesen nach dem Gesetz treffende Pflicht übernehmen und sind ihm hiefür Kosten erwachsen, die infolge der Vermögensverhältnisse und Einkommensverhältnisse des oder eines der solidarisch haftenden Verpflichteten als... mehr lesen...
Norm: OrgHG §1
Rechtssatz: Nicht nur im Rahmen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes, sondern auch des Organhaftpflichtgesetzes ist daher primär das funktionell-organisatorische Verhältnis maßgebend. Entscheidungstexte 1 Ob 3/96 Entscheidungstext OGH 04.06.1996 1 Ob 3/96 Veröff: SZ 69/133 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Ingeborg G*** des Verbrechens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach eignete sie in der Zeit von Anfang 1978 bis 24.Februar 1983 in Graz als Geschäftsführerin des gemäß dem § 24 BewHG mit der Besorgung der Bewährungshilfe beauftragten Landesverbandes Steiermark der Österreichischen Gesellschaft "Rettet das Kind" ihr anvertrautes Gut, nämlich vom Bundesministerium für Justiz (zur... mehr lesen...
Gründe: Die am 10.April 1924 geborene Dr.jur. Ingeborg A wurde des Verbrechens des schweren Betrugs nach § 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie am 11.Dezember 1979 und am 15. Dezember 1980 in Graz mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten die von ihr als Geschäftsführerin vertretene, gemäß § 24 Abs. 1 BewHG. mit der Durchführung der Bewährungshilfe im Sprengel des Landesgerichts für Strafsachen Graz betraute Österreichische Gesellschaft 'Rettet das Kind'... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIB1OrgHG §1OrgHG §7StGB §146 GStPO §369 Abs1
Rechtssatz: 1) Der Verein haftet ex delicto solidarisch mit einer für ihn in leitender Eigenschaft handelnden Person (haftungsrechtlicher Organbegriff): wie Ertl in RZ 1972,122 (Zusammenfassung) Koziol - Welser 6.Auflage I S 61 oben 2) Zuspruch des Schadenersatzes für den von der Geschäftsführerin eines gemäß § 24 BewHG mit der Führung der Bewährungshilfe betrauten Vereins der Rep... mehr lesen...