Norm: MedienG §8a Abs1StPO §389 Abs1StPO §390 Abs1
Rechtssatz: Steht ein Antragsteller einem Antragsgegner gegenüber und erweist sich in einem wegen verschiedener (realkonkurrierender) Sachverhalte geführten selbständigen Entschädigungsverfahren nur ein Teil davon als anspruchsbegründend im Sinne einer der Bestimmungen der §§ 6, 7, 7a oder 7b MedG, so ist dem Antragsteller der Ersatz der auf diejenigen Sachverhalte entfallenden Kosten des Verfa... mehr lesen...