Norm: MedienG §6 Abs1MedienG §8 Abs1StPO §46 Abs1
Rechtssatz: Für die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs - auf Entschädigung wegen erlittener Kränkung (üble Nachrede, Verspottung oder Verleumdung) - nach § 6 Abs 1 MedG ist die Frist zur Erhebung einer Privatanklage nach § 46 Abs 1 StPO als solche ohne Belang; für die Annahme einer zusätzlichen (analogen) Geltung auch dieser (subjektiven) Frist ist bei der Antragstellung nach § 6 Abs 1 MedG (im Si... mehr lesen...